Gefährdungen des Kindeswohls: Diese Zahlen in Bayern stimmen nachdenklich
Fürth - Es sind Zahlen, die nachdenklich stimmen: Mehr als 20.000 Verdachtsfälle in Sachen Kindeswohlgefährdung prüften die bayerischen Jugendämter allein im Vorjahr - und in mehr als der Hälfte der Fälle gab es Handlungsbedarf.
Wie das Landesamt für Statistik mitteilte, haben die Jugendämter für 2023 in Bayern 20.295 sogenannte Gefährdungseinschätzungen gezählt. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei 21.102. Der Rückgang ist minimal.
In 2621 Fällen lag demnach eine akute und in 2202 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor.
Die häufigsten Gründe seien den Angaben zufolge Anzeichen für eine Vernachlässigung und zudem für eine psychische oder körperliche Misshandlung.
Bei 7285 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt, jedoch Hilfebedarf. In 8187 Fällen wurde weder eine Gefährdung noch Hilfebedarf erkannt.
Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft schalteten Jugendämter am häufigsten ein
Am häufigsten schalteten die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft die Jugendämter ein, gefolgt von Schulen und schließlich Bekannten oder auch Nachbarn. Ein Teil wurde ferner anonym gemeldet.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt entsprechend dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die zeitweilige oder dauerhafte Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können.
Dazu gehören Vernachlässigung oder psychische oder körperliche Misshandlung der Kinder.
Eine Gefährdungseinschätzung muss das Amt abgeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist.
Titelfoto: Annette Riedl/dpa