Bayern übernimmt ab sofort die GEMA-Gebühren bei Live-Events! Doch es gibt klare Bedingungen

München - Bayern wird künftig die anfallenden GEMA-Gebühren für Veranstaltungen übernehmen, die von ehrenamtlich geführten Organisationen - beispielsweise Sportvereinen - veranstaltet werden.

Egal ob DJ oder Live-Band: Ehrenamtlich geführte Organisationen sollen künftig leichter nicht-kommerzielle Events abhalten können.
Egal ob DJ oder Live-Band: Ehrenamtlich geführte Organisationen sollen künftig leichter nicht-kommerzielle Events abhalten können.  © 123rf/minolina

Ein unterschriftsreifer Vertrag über einen Pauschalbetrag, der zwischen der Rechteverwertungs-Gesellschaft und dem Freistaat unterzeichnet werden soll, liege bereits vor. Er solle für vier Jahre gelten.

Der Ministerrat hat das Arbeitsministerium ermächtigt, diesen zu unterschreiben. Ehrenamtliche sollen dadurch in Zukunft nicht mehr mit bürokratischen Hemmnissen belastet werden, sondern sich vermehrt ihrem Engagement widmen können. Das sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (51, CSU) bei einer Pressekonferenz.

"Demnach sind Musikveranstaltungen ohne die Zahlung von GEMA-Gebühren für Ehrenamtliche in Bayern durchführbar, wenn sie für Besucher kostenlos sind", so Herrmann.

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"Es handelt sich dabei um etwa 45.000 Veranstaltungen allein im Jahr 2023, die damit pauschal abgegolten sind, ohne dass ein bürokratischer Aufwand für die Vereine oder Ehrenamtlichen entsteht."

Auf Nachfrage konkretisierte der Staatskanzlei-Chef: "Musikveranstaltungen mit Band oder wenn es von der Konserve kommt und wo keinen Eintritt verlangt wird."

Unkostenpauschale oder Gewinn? Details noch unklar

Feste feiern - am besten aber nicht kommerziell: Bayerns Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (51, CSU) möchte mit einem Vertrag mit der GEMA das Ehrenamt entlasten.
Feste feiern - am besten aber nicht kommerziell: Bayerns Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (51, CSU) möchte mit einem Vertrag mit der GEMA das Ehrenamt entlasten.  © Felix Hörhager/dpa

Bei Veranstaltungen, bei denen kommerzielle Interessen im Raum stehen, greift diese Neuregelung nicht. In diesem Jahr rechnet man mit Kosten von etwa 1,4 Millionen Euro für den Freistaat.

"In den Folgejahren kostet das immer circa 1,5 Millionen Euro", so Herrmann weiter. Dadurch sollen ehrenamtliche Organisationen und Helfer vor allem von Bürokratie und Kosten entlastet werden.

Ungeklärt bleibt jedoch, wie es sich verhält, wenn beispielsweise bei einem Kinderfasching eine Unkostenpauschale erhoben wird, um die entstehenden Kosten zu decken.

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"Wenn es um Details geht, würde ich auf das Sozialministerium verweisen", so Herrmann. Dieses hätte den Vertrag ausgehandelt. Dort befasse man sich konkret mit den Einzelheiten.

"Um die Frage zu sehen, was ist genau kommerziell und nicht kommerziell, was ist eine Vergütung und was ist vielleicht nur ein Unkostenbeitrag oder Ähnliches - das muss man sich mal anschauen."

Titelfoto: Montage: Felix Hörhager/dpa + 123rf/minolina

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