Chaos-Projekt Kramertunnel auf Eis gelegt: Baufirma schmeißt hin!

Garmisch-Partenkirchen - Der Bau des sehnlich erwarteten Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen liegt vorerst auf Eis.

Im Winter 2020 sollte es losgehen: Drei Jahre später steckt das umstrittene Projekt Kramertunnel erneut in der Sackgasse.
Im Winter 2020 sollte es losgehen: Drei Jahre später steckt das umstrittene Projekt Kramertunnel erneut in der Sackgasse.  © Stephan Jansen/dpa

Die Arbeitsgemeinschaft Kramertunnel, die den Tunnel bauen sollte, hat ihren Werkvertrag gekündigt, wie der Sprecher des Bauamtes Weilheim, Michael Meister, am Mittwoch bestätigte.

Der Tunnel soll das staugeplagte Garmisch-Partenkirchen an der Zugspitze vom Durchgangsverkehr entlasten. Ursprünglich sollte der Tunnel Ende 2025 für den Verkehr freigegeben werden. Ein neues Datum ist bisher nicht bekannt.

Man hoffe auf eine schnellstmögliche Fortsetzung des Baus mit den bisherigen Firmen der Arbeitsgemeinschaft Kramertunnel, sagte Meister. "Das ist unser Hauptziel. Unsere Türen sind offen."

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Der Bau ruhte wegen eines Streits um Abschlagszahlungen bereits seit rund drei Wochen. In der zweiten Augustwoche hatten die Baufirmen rund 150 Beschäftige von der Baustelle abgezogen. Die Kosten für den Tunnel hatte das Bauamt zuletzt auf 365 Millionen Euro veranschlagt, rund 100 Millionen Euro mehr als noch vor der Corona-Pandemie.

Nun allerdings könnte es womöglich noch teurer werden.

Abschlagszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe: Bauamt stellt sich quer

Die Arbeitsgemeinschaft hatte Abschlagszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe unter anderem wegen erschwerter Arbeiten aufgrund von Schlamm und Geröll sowie Corona geltend gemacht, die das Bauamt nicht in voller Höhe zahlen wollte. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I am Dienstag kündigte die Arbeitsgemeinschaft den 2019 geschlossenen Bauvertrag.

Kritisiert wird das Projekt Kramertunnel vom Bund Naturschutz (BN), der Ende Oktober 2022 auch vor Gericht Recht bekam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete damals den Freistaat Bayern, die Moore sanieren zu lassen, die im Zuge der Bauarbeiten großflächig trockengefallen waren.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Stephan Jansen/dpa

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