Cannabis-Legalisierung: Söder-Regierung läuft Sturm! Gutachten zeigt Rechtsverstoß
München - Seit Monaten läuft die bayerische Regierung unter Ministerpräsident Markus Söder (56, CSU) Sturm gegen die Cannabis-Pläne der Ampel-Regierung. Um ihrer Kritik an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) und Co. mehr Nachdruck zu verleihen, schickt die Staatsregierung nun ein neues Rechtsgutachten in den Ring.
"Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben", heißt es in der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung, die am Mittwoch in München vorgestellt wurde.
Autor Bernhard Wegener (58), Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, hatte das Gutachten im Auftrag von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) erstellt.
Dem Gutachten zufolge verstoßen die Ampel-Pläne insbesondere gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: "Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung."
Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken "unzulässig".
Holetschek hält Cannabis-Legalisierung für "gefährlich und fahrlässig"
"Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen", sagte Holetschek, der seit Monaten jegliche Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnte. Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken sofort fallen zu lassen.
"Aus medizinischen Gründen halte ich die von der Ampel-Koalition angestrebte Legalisierung von Cannabis zu 'Genusszwecken' für sehr gefährlich", betonte Holetschek, der die Legalisierungspläne seit Monaten scharf kritisiert. Auch Söder sprach sich immer wieder gegen das Vorhaben aus.
Damit würden unter anderem die Gesundheitsrisiken insbesondere für Jugendliche verharmlost. "Aber auch der rechtliche Rahmen der Berliner Eckpunkte wirft viele Fragen auf."
Aus der Sicht von Holetschek würde eine Cannabis-Legalisierung die Drogenproblematik in Deutschland deutlich verschärfen: "Ich halte es für gefährlich und fahrlässig, wenn durch die Legalisierung von Cannabis eine weitere Belastungsquelle hinzukommen würde", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Gesundheitsschutz müsse ernst genommen werden, "deshalb dürfen wir auch kein weiteres Fass aufmachen".
Was den Konsum von Alkohol und das Rauchen angehe, müsse auch der gesellschaftliche Konsens beachtet werden, "der hierzulande historisch gewachsen ist".
Koalitionsvertrag sieht "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken" vor
"Alkohol und Tabak werfen natürlich auch Probleme auf", so Holetschek weiter. Es sei wichtig, die Themen konsequent im Auge zu behalten. "Der Alkoholkonsum ist insgesamt langfristig zwar zurückgegangen. Beim Rauchen beobachten wir jetzt aber leider wieder einen Anstieg."
Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine "kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" möglich zu machen.
Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.
Die Ampel begründet das Vorhaben unter anderem damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, da weniger verunreinigtes Cannabis im Umlauf sei.
Lauterbach hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Titelfoto: Nicolas Armer/dpa; Sebastian Kahnert/dpa (Montage)