Behindertenquote: Fast zwei Drittel der Arbeitgeber in Bayern reißen geforderte Marke
München - Die Arbeitgeber in Bayern beschäftigen noch immer deutlich zu wenige Schwerbehinderte.
Die Pflichtquote von fünf Prozent bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitenden wird nicht annähernd erfüllt, geht aus einer entsprechenden Antwort von Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (55, CSU) auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (55) und Eva Lettenbauer (30) hervor.
Im Jahr 2021 - neuere Daten liegen derzeit noch nicht vor - hatte gut jeder Dritte der knapp 30.000 infrage kommenden Arbeitgeber im Freistaat seine gesetzliche Pflicht erfüllt. Der Rest (rund 61 Prozent) musste deshalb eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Im Jahr 2022 waren auf diese Weise mehr als 142 Millionen Euro zusammengekommen, geht aus der Antwort hervor. Die Abgabe beträgt zwischen 140 und 720 Euro pro Monat für jeden nicht besetzten Behindertenplatz - gestaffelt nach Größe der Unternehmen und Schwere der Untererfüllung.
Wer keinen einzigen Schwerbehinderten in seinem Betrieb beschäftigt, muss aus diesem Grund 720 Euro zahlen. Wer die Quote allerdings nur knapp nicht erfüllt, zahlt 140 Euro pro Monat und nicht besetztem Behinderten-Arbeitsplatz.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze mit klarer Forderung an Freistaat Bayern
Auch beim Freistaat Bayern als Arbeitgeber selbst ist die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten zuletzt rückläufig - im Jahr 2021 betrug sie nur noch 5,4 Prozent, 2017 waren es noch 5,57 Prozent. Die Beschäftigungsquote aller öffentlichen Arbeitgeber in Bayern liegt dagegen höher. Sie stieg von 6,6 Prozent im Jahr 2017 auf 6,8 Prozent im Jahr 2021.
"Diese Zahlen enttäuschen mich zutiefst. Bayerns Arbeitswelt braucht mehr Inklusion, mehr Beschäftigte mit Behinderung, einfach eine Staatsregierung, die die Schieflage erkennt und korrigiert", so die Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze (38).
Sie forderte dementsprechend, der Freistaat solle ein wichtiges Vorbild werden, durch konsequent barrierefreie Arbeitsplätze in der Verwaltung und Vorfahrt für Menschen mit Behinderung, wenn Jobs neu besetzt werden.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/ZB/dpa