Bayerns Polizei gegen Buschmann-Pläne: Unfallflucht muss Straftat bleiben
München - Die bayerische Polizei sieht die Debatte um die Herabstufung von Unfallfluchten von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit extrem kritisch.
"Bereits jetzt ist die Dunkelziffer bei der Aufklärung einer sogenannten Unfallflucht immens hoch, und die Bereitschaft, einen verursachten Schaden zu melden, wird enorm abnehmen, indem man die Strafandrohung nach unten korrigiert", sagte der Vize-Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in Bayern, Florian Leitner, am Mittwoch in München.
Anders als von Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) erhofft, werde es dadurch keine Entlastung der Behörden geben.
"Für die Polizei werde es keine Entlastung geben, denn der Ermittlungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Ermittlung des Unfallfahrers, die beweiskräftige Dokumentation der Schäden und auch die Möglichkeit einer Einlassung für die Täter ist derselbe wie im Strafverfahren", sagte Leitner.
Auch für die Justiz gebe es keine Entlastung, da viele gegen Bußgeldbescheide Einspruch erhöben und die Gerichte letztendlich wieder beschäftigt seien und eine Flut von Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeiten müssten.
"Politiker am Werk, die sich von der Praxis weit entfernt haben"
Buschmann will nach eigener Darstellung das Strafgesetzbuch ausmisten. Dabei nimmt er neben der Frage, ob Schwarzfahren künftig vom Vergehen zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden sollte, nun auch die Fahrerflucht ohne Personenschaden in den Blick.
Die Länderjustizministerien können bis zum 23. Mai eine Stellungnahme zu den Vorschlägen abgeben.
"Die Planungen, eine Unfallflucht mit Sachschäden von der Straftat in eine Ordnungswidrigkeit abzustufen, zeigen deutlich, dass hier Politiker am Werk sind, die sich von der Praxis weit entfernt haben", sagte GdP-Landeschef Peter Pytlik.
Bereits jetzt sei die Dunkelziffer bei der Aufklärung einer sogenannten Unfallflucht immens hoch. Die Bereitschaft, einen verursachten Schaden zu melden, werde enorm abnehmen, indem man die Strafandrohung weiter nach unten korrigiere, so Leitner.
"Unrecht muss auch Unrecht bleiben und darf nicht verharmlost werden. Diese Initiative ist ein weiteres Überschreiten einer roten Linie bewährter und sinnvoller Strafgesetze", sagten Pytlik und Leitner.
Titelfoto: Britta Pedersen/dpa