Bayern verschärft Cannabis-Regeln: Fette Bußgelder bei Verstoß

München - Ab sofort gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als in anderen Bundesländern. So ist es mit Inkrafttreten des sogenannten "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes" zum Beispiel auf Volksfesten verboten, Cannabis zu rauchen.

Einen Joint darf man sich in Bayern auch in ausgewiesenen Raucherräumen nicht anzünden.
Einen Joint darf man sich in Bayern auch in ausgewiesenen Raucherräumen nicht anzünden.  © Hannes P Albert/dpa

Die Regeln gehen über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.

Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

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Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten.

Sie können zum Beispiel in Stadtparks oder an Treffpunkten das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.

Schärfere Regeln fürs Kiffen in Bayern treten in Kraft

Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum verbieten - bei regelmäßigen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabis-Konsum.

Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen hohe Geldbußen: Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint raucht, muss zum Beispiel mit bis zu 1500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Titelfoto: Hannes P Albert/dpa

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