Bayern verbietet Gendersprache in allen Schulen, Hochschulen und Behörden!
München - Im Dezember kündigte Ministerpräsident Markus Söder (56, CSU) erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung auch beschlossen.
In Schulen, Hochschulen und auch Behörden ist ab sofort die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache im Freistaat ausdrücklich verboten.
Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür direkt notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit ebenfalls die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei durch den Beschluss aber nochmals "klarstellend ergänzt" worden, hieß es dazu weiter.
"Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (52, CSU).
Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die "Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten", führte der 52-Jährige weiter aus. Eine ideologisch geprägte Sprache - etwa beim Gendern - habe dagegen eine exkludierende Wirkung.
In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es darüber hinaus viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien. Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig.
Bayern verbietet Gendersprache: "Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen"
"Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen", teilte die Staatskanzlei mit.
"Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen", machte Herrmann klar. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und im Unterricht. Das sei eine klare und konsequent geltende Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen."
Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache von selbst verzichte.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren am 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das zuständige Kultusministerium die Schulen im gesamten Freistaat über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum gegenwärtigen Gebrauch von Gendersprache in Schule sowie im Unterricht informieren.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa