Bayern stellt sich gegen Cannabis-Legalisierung und fordert EU-Veto

Brüssel/München - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) hat in Brüssel für einen Einspruch der EU-Kommission gegen die Ampel-Pläne zur Legalisierung von Cannabis geworben.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) sieht in der Cannabis-Legalisierung einen Verstoß gegen das EU-Recht.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) sieht in der Cannabis-Legalisierung einen Verstoß gegen das EU-Recht.  © Sven Hoppe/dpa

"Die geplante Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern verstößt nach meiner Überzeugung auch gegen Europarecht", sagte der CSU-Politiker am Mittwoch nach seinem Treffen mit der zuständigen Generaldirektorin Monique Pariat in Brüssel.

Ein grünes Licht aus Brüssel für das Projekt wäre ein fatales Signal für die Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) hatte Ende Oktober ein Eckpunktepapier für die Pläne einer Cannabis-Legalisierung vorgestellt und angekündigt, zunächst von der EU-Kommission prüfen zu lassen, ob die Pläne mit Europarecht vereinbar seien.

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Für Holetschek ist die Sache klar: Sowohl das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 als auch der EU-Rahmenbeschluss von 2004 zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels würden Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen.

"Lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen", sagte Holetschek.

Holetschek kritisiert Vorhaben der Bundesregierung als "gesundheitlich fragwürdig"

Die Ampel-Regierung plant, den Besitz von geringen Mengen an Cannabis zu legalisieren.
Die Ampel-Regierung plant, den Besitz von geringen Mengen an Cannabis zu legalisieren.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Weiter sagte er: "Eine Legalisierung des Handels mit Cannabis zu Genusszwecken im nationalen Alleingang ist somit nicht möglich - auch nicht, wenn er staatlich streng reguliert wäre."

Auch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei eindeutig: Demnach ist das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken in allen Mitgliedstaaten verboten.

"Bayern ist strikt gegen eine Legalisierung von Cannabis und wird auch auf Bundesebene alle Register ziehen, um das Gesetz zu verhindern, sollte es so weit kommen", betonte Holetschek.

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Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung schon vorher einsehen würde, dass ihr Vorhaben nicht nur gesundheitlich fragwürdig sei, sondern wahrscheinlich auch am EU-Recht scheitern werde.

Zu den Cannabis-Risiken zählen laut Holetschek neben der Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen.

Auch das Risiko für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung sowie weiterer psychiatrischer Erkrankungen sei erhöht.

Titelfoto: Bildmontage: Sven Hoppe/dpa, Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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