Bayern beschließt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform

München - Bayern klagt wie angekündigt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Das hat das Kabinett am Dienstagvormittag in München entsprechend beschlossen!

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) hat die Entscheidung der Staatsregierung erklärt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) hat die Entscheidung der Staatsregierung erklärt.  © Arne Dedert/dpa

Die neu geschaffenen Regeln verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip, argumentierte Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) nach der Kabinettssitzung im Freistaat.

Am vergangenen Freitag hatte der zuständige Bundesrat die zuvor von SPD, Grünen und FDP forcierte Reform passieren lassen. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in diesem Zusammenhang keine Mehrheit.

Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate sowie der sogenannten Grundmandatsklausel.

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Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt. Das hat den Bundestag allerdings immer weiter anwachsen lassen.

Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den jeweiligen Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden.

Florian Herrmann: "Regierung schafft sich eine eigene Mehrheit durch Wahlrecht"

Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) hat deutliche Worte gewählt und die Bundesregierung scharf kritisiert.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) hat deutliche Worte gewählt und die Bundesregierung scharf kritisiert.  © Sven Hoppe/dpa

Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.

Abgeschafft werden soll außerdem die sogenannte Grundmandatsklausel. Jene ermöglicht es bisher Parteien, auch dann in der jeweiligen Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei.

Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann allerdings fast alle Direktmandate in Bayern.

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Würde die CSU unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, würde sie nach dem neuen Wahlrecht also aus dem Bundestag fliegen, egal wie viele Wahlkreise sie direkt gewinnt. Staatskanzleichef Florian Herrmann (51, CSU) kritisierte deshalb die Ampel-Parteien scharf: "Die Regierung schafft sich eine eigene Mehrheit durch Wahlrecht", sagte er.

Am Montag hatte bereits die CSU eine Verfassungsbeschwerde gegen die Reform beschlossen.

Auch ist die CSU-geführte Staatsregierung in dem Punkt mit der Linkspartei einig. "Das neu geschaffene Wahlrecht ignoriert den Wählerwillen und nimmt in Kauf, zwei anerkannte Oppositionsparteien aus dem Parlament zu drängen", hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei in München. "Das ist Machtmissbrauch und Wahlrechtsmanipulation."

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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