AfD-Nachrücker zu Unrecht abgelehnt: Kreistag in Bayern muss erneut entscheiden
Bad Kohlgrub - Im bayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat der Kreistag im Sommer einem AfD-Nachrücker die Aufnahme verweigert. Die übergeordnete Behörde beurteilte das als rechtswidrig.
Die Folge daraus: Der Kreistag muss am heutigen Montag (14 Uhr) erneut über die entsprechende Aufnahme des Nachrückers der AfD entscheiden.
Die zuständige Regierung von Oberbayern hatte die verweigerte Aufnahme des Mannes geprüft und war wie zuvor bereits das Landratsamt zum Schluss gekommen, dass eben dieser Kreistagsbeschluss rechtswidrig war. Zu der Sitzung in Bad Kohlgrub sollte auch der AfD-Politiker eingeladen werden.
Der Kreistag hatte am 26. Juli dieses Jahres über den Listennachfolger für eine aus dem Gremium ausgeschiedene AfD-Kreisrätin zu entscheiden.
Fünf Kreisräte votierten für den AfD-Mann Albert Mutschlechner, 39 aber dagegen. Das Landratsamt äußerte sich nicht zu den Gründen der Ablehnung.
Nach Medienberichten zu der getroffenen Entscheidung sollen Aussagen des Kandidaten in sozialen Netzwerken ausschlaggebend gewesen sein. Der Fall dürfte nach Angaben des Landkreistages in Bayern bislang einmalig sein.
AfD-Kreisverband übt Kritik an Entscheidung
Der AfD-Kreisverband hatte damals erklärt, die kritisierten Posts seien lediglich Meinungsäußerungen und hätten zudem keine strafrechtliche Relevanz. Bei der zurückliegenden Kommunalwahl im Jahr 2020 hatten zwei AfD-Kandidaten den Einzug in den Kreistag geschafft. Einer trat nach der Wahl jedoch alsbald zur Bayernpartei über, die zweite Kreisrätin legte ihr Mandat nieder.
Da die Kandidaten mit den dritt- und viertmeisten Stimmen entsprechend absagten, soll nun Mutschlechner nachrücken.
Das Landratsamt hatte den Fall der Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde zur Prüfung übergeben. Nach dem Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte entscheidet der Kreistag über Nachrücker. Er kann aber eine Nachfolge dabei nur dann ablehnen, wenn ein Amtshindernis vorliegt.
Titelfoto: Daniel Karmann/dpa