Von wegen 25 km/h: Rentner (73) eilt durch 30er-Zone vor Kindergarten

Süderholz (Vorpommern-Rügen) - Die Polizeibeamten staunten nicht schlecht, als sie feststellten, wer ihnen in die Radarfalle ging: Am Dienstagvormittag ist ein 73-Jähriger in Süderholz in einer verkehrsberuhigten Zone auffällig geworden.

Trotz 25-km/h-Plakette ist ein 73-Jähriger in Süderholz mit 42 Kilometer pro Stunde geblitzt worden.
Trotz 25-km/h-Plakette ist ein 73-Jähriger in Süderholz mit 42 Kilometer pro Stunde geblitzt worden.  © Polizei Stralsund

Doch das hätte eigentlich gar nicht passieren dürfen, denn am Heck seines Fiats prangte groß und breit ein Aufkleber mit einer 25.

Solche gedrosselten Fahrzeuge sieht man immer wieder auf deutschen Straßen und entsprechend dem Hinweisschild, hätte der 73 Jahre alte Fahrer eigentlich auch nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Kilometer pro Stunde mit seinem "Schleicher" unterwegs sein dürfen.

Der Senior wurde gegen 9.15 Uhr allerdings mit satten 42 km/h in einer 30er-Zone vor einem Kindergarten in der Ortschaft Neuendorf geblitzt, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.

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Daher lag der Verdacht nahe, dass an dem geschwindigkeitsgedrosselten Fahrzeug nachträgliche Manipulationen vorgenommen worden sein könnten.

Rentner ohne Führerschein in manipuliertem "Schleicher" unterwegs

Der 73-Jährige fuhr in einer 30er-Zone zu schnell. (Symbolfoto)
Der 73-Jährige fuhr in einer 30er-Zone zu schnell. (Symbolfoto)  © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Und richtig: Bei einer näheren Überprüfung des Wagens stellte sich heraus, dass der dritte und vierte Gang gar nicht blockiert gewesen waren. Das hätte nämlich laut der Zulassungsbescheinigung eigentlich der Fall sein sollen.

Damit war die Betriebserlaubnis für das Gefährt erloschen. Bevor der Rentner wieder die Straßen unsicher machen darf, müssen die technischen Veränderungen rückgängig gemacht werden. Die Polizei hat ein entsprechendes Kontrollverfahren eingeleitet.

Doch das war nicht das Einzige, was sich der 73-Jährige zuschulden kommen ließ, denn wie sich herausstellte, verfügte er obendrein überhaupt nicht über den erforderlichen Führerschein der Klasse B, der ihn zum Betrieb seines Autos berechtigt hätte.

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Auch für dieses Vergehen gab es eine Anzeige von den Ordnungshütern.

Titelfoto: Polizei Stralsund

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