Helfer des Leichen-Zerstücklers wird Fall für den Bundesgerichtshof
Stralsund - Im Prozess um eine zerstückelte Leiche in einer Greifswalder Wohnung hat einer der beiden verurteilten Männer Rechtsmittel eingelegt.
Er soll bei der Zerteilung des Opfers mitgeholfen haben und war wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen, teilte das Landgericht Stralsund am Donnerstag mit. Zuerst hatte der NDR berichtet.
Das Urteil gegen den Hauptangeklagten ist dagegen nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig - der 28-Jährige war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Die Polizei hatte im vorigen Herbst die zerstückelte Leiche eines 38-Jährigen in der Wohnung des Hauptangeklagten in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) entdeckt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zusammen Alkohol tranken und der 28-Jährige den Älteren dann im Streit so schwer verletzte, dass er starb.
Den Körper des Toten soll er wenig später zerteilt haben.
Titelfoto: Stefan Sauer/dpa