Trotz Verbot und Punktabzug: Hessische Schüler wollen beim Abi gendern

Wiesbaden/Hessen - Manche Abiturienten in Hessen machen womöglich absichtlich einige Rechtschreibfehler. Das vermutet Landesschulsprecherin Louise Terhorst. Hintergrund ist der Streit ums Gendern.

Obwohl ihnen Punktabzüge drohen, werden einige Abiturientinnen und Abiturienten trotzdem in ihren Klausuren gendern.
Obwohl ihnen Punktabzüge drohen, werden einige Abiturientinnen und Abiturienten trotzdem in ihren Klausuren gendern.  © Bild-Montage: Sina Schuldt/dpa, Uli Deck/dpa

So könnten sich im gegenwärtigen Abitur manche Prüflinge bewusst dem Gender-Verbot widersetzen. Terhorst sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), sie habe von Schülerinnen und Schülern gehört, die "ein Statement setzen wollen".

Auch sie selbst wolle im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit im Abitur an verbotenen Gendersonderformen innerhalb von Wörtern festhalten, ergänzte die 18-Jährige vor der schriftlichen Deutschprüfung am heutigen Donnerstag. Dazu zählen etwa das Binnen-I, der Unterstrich und das Gendersternchen.

Terhorst ist nach eigenen Worten schon lange an das Gendern gewöhnt, auch in der Schule.

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Zudem spare es Zeit und sei praktisch: "Richter*innen zum Beispiel schreibe ich schneller als Richterinnen und Richter", sagte die Schülerin der Internatsschule Schloss Hansenberg in Geisenheim im Rheingau.

Das von der CDU geführte Kultusministerium in Wiesbaden teilte der dpa mit, ihm seien entsprechende Protestankündigungen von Abiturienten nicht bekannt.

"Es gibt eine große Unsicherheit", sagt Landesschulsprecherin Terhorst

In den vergangenen zwei Prüfungsjahren hatte das Ministerium wegen Corona-Schulausfällen vermutet, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Positionierung des Rates für deutsche Rechtschreibung von 2021 kennen konnten - daher die damalige Milde bei Korrekturen.

Doch jetzt sei wieder "das Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung bei der Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungen anzuwenden". Auch bei den Abschlüssen an Haupt- und Realschulen.

Landesschulsprecherin Terhorst kritisierte, die Schulen seien über diese Neuregelung drei Tage vor den Osterferien informiert worden. Ebenfalls nur drei Tage danach begann bereits das Abitur.

"Es gibt daher eine große Unsicherheit", ergänzte die 18-Jährige. Das Kultusministerium betonte hingegen, es habe bereits 2023 angekündigt, dass für das damalige Abitur zum letzten Mal Gender-Sonderformen nicht als Fehler gewertet würden.

Das von Armin Schwarz (55, CDU) geführte hessische Kultusministerium will von Unsicherheiten seitens der Abiturientin nichts wissen.
Das von Armin Schwarz (55, CDU) geführte hessische Kultusministerium will von Unsicherheiten seitens der Abiturientin nichts wissen.  © Arne Dedert/dpa

Dann ist mehrfaches Gendern kein Wiederholungsfehler mehr

Der Streit beschäftigt längst auch die Politik. Die Grünen-Opposition im Landtag monierte kürzlich, für "Schüler*innen sind zudem viele praktische Frage offen. Etwa danach, ob das mehrfache Gendern mit Sonderzeichen einen Wiederholungsfehler darstellt."

Dazu erläuterte das Kultusministerium der dpa: "Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel dreimal Schüler*innen schreibt, wird ein Fehler gerechnet, da es ein Wiederholungsfehler ist.

Wird im Text Schüler*innen, Lehrer*innen, Pädagog*innen geschrieben, sind es drei Fehler, da sich der Wortstamm ändert. Ändert sich der Wortstamm, liegt kein Wiederholungsfehler vor."

Titelfoto: Bild-Montage: Sina Schuldt/dpa, Uli Deck/dpa

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