Tödliche Gefahr aus dem Automaten? Mann kauft Gummibärchen und landet in Klinik
Wetteraukreis - Nachdem bereits Ende August in mehreren Verkaufsautomaten in Hessen mit Fliegenpilz-Gift versetzte Gummibärchen entdeckt wurden, tauchten die durchaus gefährlichen Süßigkeiten nun auch an anderer Stelle auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Schon Mitte Oktober hatte sich ein junger Mann an einem Automaten im Wetteraukreis ein paar Fruchtgummis gekauft, wohl unwissend, dass es sich hierbei um die "Magic Gummies" mit dem Inhaltsstoff Muscimol, welches beim Trocknen von Fliegenpilzen entsteht, handelte.
Die Konsequenz: Der junge Hesse landete mit schweren Vergiftungserscheinungen im Krankenhaus. Erst hier konnte die fatale Verwechslung erkannt und eine entsprechende Meldung gemacht werden.
Mittlerweile warnt die offizielle Pressestelle des Wetteraukreises ebenfalls vor den Gummibärchen, die insbesondere für Kinder beim Verzehr schwerwiegende Folgen haben können. Zudem wurden die stark auf die Psyche einwirkenden Süßigkeiten auch in mehreren Automaten im Lahn-Dill-Kreis gefunden.
Daher wurde die Bevölkerung sogar über die Warn-App "KatWarn" über die Gefahr, die von den Gummibonbons ausgehen kann, informiert. Während die aufgefundenen Bestände vollends konfisziert wurden, befürchtet man eine drohende Challenge, wie die "Hot Chip Challenge", in diesem Fall lediglich mit Fliegenpilz-Gift-Fruchtgummis anstatt scharfen Chips.
Die Nebenerscheinungen können hier jedoch weitaus schwerwiegender ausfallen. Denn durch den Verzehr der Gummibärchen kann es zu Erbrechen, Durchfall, erhöhtem Puls und Halluzinationen kommen, wie ein Experte mitteilte.
Muscimol Magic Gummies rufen auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan
Der Betreiber des Kiosks, vor dem die Automaten aufgestellt waren, bestreitet jegliche böse Absicht, behauptete sogar, dass die Gummibärchen seiner Auffassung nach lediglich zum Sammeln und weniger zum Essen gedacht gewesen seien.
Strafbar hat er sich laut eines Sprechers des Lahn-Dill-Kreises aber scheinbar dennoch gemacht. Ob dem wirklich so ist, muss die zuständige Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen entscheiden.
Titelfoto: Wetteraukreis