Wegen Kopftuch: Schülerin (15) darf kein Praktikum an Grundschule machen
Rüsselsheim - Sie hatte sich so sehr darauf gefreut, einen ersten Blick auf die Abläufe in ihrem vermutlich späteren Traumberuf zu werden. Doch die Fixierung auf ein Stück Stoff machte der Vorfreude einer Schülerin einen üblen Strich durch die Rechnung.
Die 15 Jahre alte Asmaa aus dem hessischen Rüsselsheim hatte sich erfolgreich für ein Praktikum an einer Grundschule beworben. An ihrem ersten Tag begab sie sich pünktlich und voller Elan zu ihrem temporären, neuen Arbeitgeber. Doch kurz darauf folgte die Ernüchterung - sie solle bei der Schulleitung vorstellig werden.
Zunächst nichtsahnend stellte sie sich dem Gespräch mit der Führungsriege. Was ihr dort entgegnet wurde, traf sie bis ins Mark. Der Main-Spitze gegenüber berichtete die gläubige Muslimin Asmaa, dass man sie darum gebeten habe, ihr Kopftuch für die Dauer des Praktikums auf dem Schulgelände und während des Unterrichts abzulegen.
Ihr Hijab, ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschafts- und Normenordnung des Islam, gelte an der Grundschule als "unerwünscht". Zudem habe sich das Kollegium durch die Kopfbedeckung "gestört gefühlt", wie Asmaa weiter mitteilte. Schließlich fiel ihr die Entscheidung nicht schwer - das Kopftuch blieb, das Praktikum war damit aber für sie vorbei ehe es begonnen hatte - ein Schock in zweierlei Hinsicht.
Für Havva Dehniz, Beraterin bei der Beratung für muslimische Mädchen und Frauen RAHMA in Frankfurt am Main, stellte die Kopftuch-Ablehnung der Grundschule einen schwerwiegenden Fall von Diskriminierung dar. Der Hessenschau berichtete sie, dass vor allem jungen Frauen bereits im Vorfeld "vorgeschrieben wird, welche Berufe sie mit ihrem Kopftuch nicht ausüben dürfen".
Auch Asmaas Mitschüler zeigten sich schockiert angesichts des Vorfalls und taten sich schwer damit nachzuvollziehen, wie etwas Derartiges auch im Jahr 2022 noch geschehen könne.
Auch Mitschüler der 15-Jährigen reagieren schockiert auf Kopftuch-Debatte
Mittlerweile soll sich die betroffene Grundschule für ihren Fauxpas entschuldigt haben. Wohl auch ob der Tatsache, dass für Lehrkräfte kein Kopftuchverbot gilt, solang dieses den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität nicht gefährde.
Für die 15-Jährige kam das Zurückrudern der Grundschule übrigens zu spät. Nicht nur aufgrund der Grundsatzdebatte, sondern auch weil ihr Praktikumszeitraum mittlerweile abgelaufen war.
Titelfoto: dpa/Bernd Thissen