Polizei stoppt Transporter-Fahrer an Raststätte: Was er zuvor plante, war riskant

Weiskirchen/Langenselbold - Dieser Einfall war alles andere als grandios! Zu diesem Schluss dürften auch die Beamten der Autobahnpolizei in Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) gekommen sein, nachdem sie einen Transporter-Fahrer (42) samt Parkkralle am Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert hatten.

Trotz dieser Parkkralle am Hinterrad seines Wagens wollte der 42-Jährige das Weite suchen.
Trotz dieser Parkkralle am Hinterrad seines Wagens wollte der 42-Jährige das Weite suchen.  © Polizeipräsidium Südosthessen

Wie ein Sprecher des zuständigen Präsidiums am heutigen Dienstagnachmittag schilderte, war am Vorabend gegen 21.30 Uhr ein Anruf eines rastenden Lkw-Fahrers eingegangen, der einen weißen Fiat Ducato mit türkischem Kennzeichen meldete.

Dieser sei laut Angaben des Anrufers mit einer Parkkralle am Hinterrad versehen nichtsdestotrotz drauf und dran gewesen, die Raststätte Weiskirchen Nord zu verlassen. Umgehend wurde eine Streife entsandt, die Fahndung nach dem Wagen lief auf Hochtouren.

Doch auch nach 45 Minuten konnte das Fahrzeug nicht aufgefunden werden. Erst ein weiterer Anruf des Brummi-Fahrers gab schließlich Aufschluss darüber, dass der Gesuchte wieder an den Ort des Ursprungs zurückgekehrt sei. Kurzerhand konnten die Beamten ihn dort endlich einer Kontrolle unterziehen.

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Hierbei stellte sich heraus, dass der 42-jährige Ducato-Fahrer das Schmuckstück an seinem Hinterrad erst wenige Stunden zuvor verpasst bekommen hatte. Grund war ein völlig heruntergefahrenes Vorderrad, welches er zum Zeitpunkt der ersten Kontrolle nicht ersetzen konnte.

Neben dem Reifenproblem stellte sich aber noch eine weitere, nicht zu unterschätzende Verfehlung dar.

Transporter-Fahrer will trotz Parkkralle losdüsen - und hat dabei über zwei Promille Alkohol im Blut

Die Parkkralle war am Montagvormittag an dem Fiat Ducato angebracht worden.
Die Parkkralle war am Montagvormittag an dem Fiat Ducato angebracht worden.  © Polizeipräsidium Südosthessen

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab beim 42-Jährigen nämlich einen Promillewert von 2,14, weshalb ihm nicht nur die geplante Weiterfahrt nach Belgien untersagt, sondern auch ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

Letztlich stellte sich zudem noch heraus, dass er mit der Parkkralle am Rad nicht nur sein eigenes Fahrzeug, sondern auch den Asphalt erheblich beschädigt hatte, was ein entsprechendes Bußgeld zur Folge haben wird.

Titelfoto: Montage: Polizeipräsidium Südosthessen

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