"Kannibale von Rotenburg": Was passiert jetzt mit dem Horror-Grundstück?
Rotenburg - Das frühere Wohnhaus des "Kannibalen von Rotenburg" ist abgebrannt und auf dem Gelände sind die ersten Aufräumarbeiten abgeschlossen. Nun steht die Frage im Mittelpunkt, was mit dem Grundstück zukünftig geschieht.
Es gebe nach Informationen der Stadt Interessenten, die das Gelände von Armin Meiwes (61) kaufen wollten, sagte Bürgermeister Christian Grunwald (CDU) der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Die Stadt habe großes Interesse daran, dass das Gelände möglichst schnell und umfassend aufgeräumt werde, damit kein Wallfahrtsort für Schaulustige entstehe, sagte Grunwald weiter. Aktuell gehe von der Brandruine keine unmittelbare Gefahr aus.
Das Haus gehört Grunwald zufolge Meiwes, der wegen Mordes und Störung der Totenruhe in Haft sitzt.
Der Computertechniker hatte im Jahr 2001 einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen - der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt. Verhaftet worden war Meiwes im Dezember 2002.
Sein früheres Wohnhaus brannte Mittel April ab, die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung.
Meiwes soll mit dem Verkauf einen Schlussstrich ziehen
Er persönlich würde es begrüßen, wenn das Gelände von neuen Eigentümern genutzt werden und Meiwes mit einem Verkauf des Geländes möglicherweise auch für sich persönlich einen Schlussstrich ziehen könne, sagte der Bürgermeister.
Im Interesse der Steuerzahler warte die Stadt Rotenburg nun zunächst ab, ob das Grundstück verkauft und aus dem Erlös die Aufräumarbeiten und andere Kosten beispielsweise für den Feuerwehreinsatz bestritten werden könnten.
Das Interesse von Schaulustigen an dem Gelände habe inzwischen wieder nachgelassen. "Ich gehe davon aus, dass auf dem Grundstück einmal Ruhe einkehren wird", sagte der Bürgermeister weiter.
Nach dem Brand blieb zunächst unklar, wer für die Aufräumarbeiten aufkommt. Meiwes selbst habe weder das Geld dafür, noch habe es eine Brandschutzversicherung für das Haus gegeben, hatte dessen Rechtsanwalt Harald Ermel auf Anfrage erklärt.
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