Kein Ende in Sicht bei Schweinepest in Hessen: Millionenkosten und Auflagen beim Waldbesuch

Wiesbaden/Groß-Gerau - Monate nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen ist ein Ende des Kampfes gegen die Tierseuche und den damit verbundenen Auflagen nicht in Sicht.

Fast täglich werden in den betroffenen hessischen Gebieten Kadaver von infizierten Wildschweinen gefunden. (Symbolbild)
Fast täglich werden in den betroffenen hessischen Gebieten Kadaver von infizierten Wildschweinen gefunden. (Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

"Die Seuchenlage wird weiterhin als dynamisch eingeschätzt", teilte das Landwirtschaftsministerium mit.

Fast täglich würden positiv getestete Wildschwein-Kadaver gefunden. Erfahrungen aus anderen Ländern und Bundesländern würden zeigen, dass der Kampf gegen ASP mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Abhängig davon sei auch die Dauer der Restriktionen.

Es sei weiterhin eine Gefahr der Ausbreitung da, heißt es auch beim Bauernverband. Bislang mussten auch bei Schweinehaltern mehrere Tausend Tiere gekeult werden.

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Im Kreis Groß-Gerau war offiziell am 15. Juni der erste Fall von ASP bestätigt worden. Der Kreis in Südhessen ist bis heute der am stärksten betroffene Kreis.

Nach Angaben des Kreises ist nach wie vor unbekannt, wo das Virus herkam und wie es auch in die Ställe kommen konnte.

Unterstützung von Bauern, Bau von Zäunen oder eingesetztes Personal: Die genauen Kosten für den Kampf gegen ASP können noch nicht beziffert werden.

Beim Ministerium geht man jedoch von einem zweistelligen Millionenbetrag aus.

Regeln für die Bürgerinnen und Bürger

In den inneren Zonen dürfen die Wege weiterhin nicht verlassen werden.
In den inneren Zonen dürfen die Wege weiterhin nicht verlassen werden.  © Andreas Arnold/dpa

Um die Region mit positiven Befunden der Schweinepest wurden drei Sperrzonen eingerichtet, die weite Teile Südhessens, aber auch Teile von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreffen.

Die innerste Zone betrifft die Region mit nachgewiesenen Fällen bei Hausschweinebeständen. Hier gelten die schärfsten Regeln für Landwirte. Die äußere Region gilt als Pufferzone ohne bislang nachgewiesene Infektionen.

In den inneren Zonen gilt im Wald zum Beispiel das Wegerecht. Ein Verlassen der Wege zum Pilzesammeln, Angeln oder ein Spaziergang ist verboten, ebenso wie mancherorts Grillen. Tote Wildschweine müssen gemeldet werden.

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Hintergrund ist, dass das für Menschen ungefährliche, für Schweine aber fast immer tödliche Virus zum Beispiel auch über Schuhsohlen verbreitet werden kann.

Titelfoto: Bild-Momtage: Lino Mirgeler/dpa, Andreas Arnold/dpa

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