Frohe Kunde für Immobilienkäufer: Hessengeld geht an den Start

Wiesbaden - Das angekündigte Hessengeld zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern beim Kauf der ersten eigenen vier Wände soll rückwirkend ab dem 1. März 2024 gewährt werden.

Ab diesem Herbst kann das neu genehmigte Hessengeld rückwirkend für Käufe bis ab dem 1. März dieses Jahres beantragt werden. (Symbolfoto)
Ab diesem Herbst kann das neu genehmigte Hessengeld rückwirkend für Käufe bis ab dem 1. März dieses Jahres beantragt werden. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Das teilte die Landesregierung nach einer auswärtigen Kabinettssitzung in einem Neubaugebiet in Wiesbaden mit. Niemand müsse den Kauf von Wohneigentum oder eines Grundstücks aufschieben, weil unklar sei, ab wann die Förderung gelte.

Das Hessengeld soll für das erste selbst genutzte Eigenheim mit je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5000 Euro pro Kind unter 18 Jahren gezahlt werden. Damit will das Land seine Bürgerinnen und Bürger bei den Kaufnebenkosten entlasten.

"Das Ziel vom Eigenheim muss für viele Menschen in Hessen erreichbar und machbar bleiben", bekräftigte Ministerpräsident Boris Rhein (52, CDU).

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Wie das Kabinett am Montag besiegelte, kann das Hessengeld von diesem Herbst an für alle Käufe beantragt werden, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden.

Ziel sei es, noch 2024 die ersten Beträge auszuzahlen.

Förderung für selbstgenutzte Immobilien: Hessengeld soll rückwirkend ab 1. März 2024 gelten

Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass rund 23.000 Immobilienkäufe pro Jahr relevant für die Subvention sein könnten.

Die Förderung wird den Ankündigungen zufolge bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa

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