21-Jähriger attackiert Widersacher vor Polizeirevier: Ein Detail lässt Beamte aufhorchen

Fulda/Kassel - Da wollte jemand wohl so gar nicht aus seinen Fehlern der jüngsten Vergangenheit lernen. Das dachten sich wohl auch die zuständigen Beamten aus Osthessen, als sie einen bereits polizeibekannten Mann daran hinderten, einen Kontrahenten ernsthaft zu verletzen.

Direkt vor der Polizeiwache setzte der 21-Jährige zum Pflastersteinwurf gegen seinen Kontrahenten an. (Symbolfoto)
Direkt vor der Polizeiwache setzte der 21-Jährige zum Pflastersteinwurf gegen seinen Kontrahenten an. (Symbolfoto)  © 123rf/sanne198

Aber von vorn: Wie ein Sprecher der Bundespolizei in Kassel am Montag berichtete, nahm der Zwischenfall bereits am vergangenen Freitagabend seinen Lauf. Am Fuldaer Bahnhof soll der 21 Jahre alte Angreifer mit afghanischer Staatsbürgerschaft am Bahnsteig 1 auf einen Landsmann (27) losgegangen sein.

Unter anderem verpasste der junge Mann seinem Opfer gegen 23.20 Uhr einen Faustschlag ins Gesicht, mit dem er ihn am Jochbein verletzte. Zwar gelang es dem 27-Jährigen zunächst noch, in Richtung des Fuldaer Polizeireviers zu flüchten und Zuflucht hinter einem Streifenwagen zu suchen. Doch dabei wollte es der Schläger augenscheinlich nicht belassen.

Er verfolgte den 27-Jährigen und bewarf ihn mit kleineren Steinen, ehe er zu einem Pflasterstein griff. Als er diesen warf, beschädigte er nicht nur ein Polizeiauto, sondern rief damit auch die Ordnungshüter auf den Plan, die umgehend eingriffen.

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In der Folge wurde der 21-Jährige festgenommen. Was dabei aufhorchen ließ: Scheinbar wurde der Afghane erst wenige Tage zuvor aus der Haft in der JVA in Hünfeld entlassen. Nichtsdestotrotz wurde er vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.

21-Jähriger geht kurz nach Haftentlassung auf Landsmann los: Polizei eröffnet Strafverfahren

Aufgrund seiner Verletzungen kam der 27-Jährige zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Derweil laufen nun weiterführende Ermittlungen gegen den uneinsichtigen Angreifer.

Nun läuft gegen ihn ein Strafverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Titelfoto: 123rf/sanne198

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