"PARTEI"-Chef wegen Hakenkreuz-Aufkleber angeklagt: So entschied das Gericht
Aue-Bad Schlema - Kleiner Aufkleber, großer Justiz-Ärger: "Die PARTEI"-Landesvorsitzender Tom Rodig (34) stand am heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Aue-Bad Schlema. Grund der Anklage war ein Hakenkreuz-Aufkleber, der an einer Parkbank in Lugau klebte. Urheber des laut Staatsanwaltschaft verfassungsfeindlichen Werbemittels ist die Satire-Partei "Die PARTEI".
"So geht sächsisch. Ein Volk zieht's durch", ist auf dem Sticker zu lesen. Nicht zu übersehen: ein aus weißem Pulver bestehendes Hakenkreuz. Darüber wird angedeutet, wie eine Person das Pulver wie beim Kokain-Konsum schnupft.
Satire oder verfassungsfeindliches Symbol? Diese Frage beschäftigte das Amtsgericht Aue-Bad Schlema. Zuvor wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Rodig eingestellt.
"Es handelt sich klar um Kunst und Satire", findet Tom Rodig. Man müsse sich den Aufkleber nur genauer ansehen und "Die PARTEI" kennen, dann verstehe jeder die Botschaft.
Für Richter Lutz Herrmann (57) und die Staatsanwaltschaft ist die Parteiwerbung mindestens Grauzone. Weil Tom Rodig nicht nachgewiesen werden konnte, dass er den Sticker verbreitet oder an die betreffende Parkbank geklebt hat, gab es den Freispruch.
"Andere Gerichte sehen das vielleicht anders", warnte Richter Herrmann. Rodig konterte: "Der Staat darf kein Kunst-Richter sein."
"Die PARTEI" nutzte den Justiz-Auftritt als Werbebühne. Im Anschluss an die Verhandlung zogen 20 Anhänger durch Aue - standesgemäß mit "Die PARTEI"-Steigerlied und "Wir sind das Volk"-Sprechchören. Polizeiliche Auflage der Kundgebung: Der nun berühmt-berüchtigte Sticker durfte nicht gezeigt werden.
Titelfoto: Uwe Meinhold