Lkw-Führerschein Klasse 2 läuft ab: Das müssen Besitzer jetzt beachten

Annaberg-Buchholz - Dass Auto-Führerscheine nach und nach gegen moderne getauscht werden müssen, ist bekannt. Nun trifft es aber auch die Besitzer von Lkw-Führerscheinen, wie der Erzgebirgskreis mitteilt.

Lkw-Führerscheine der Klasse 2 laufen nach und nach ab. Wer den Führerschein verlängern lassen will, muss seine Fahreignung nachweisen.
Lkw-Führerscheine der Klasse 2 laufen nach und nach ab. Wer den Führerschein verlängern lassen will, muss seine Fahreignung nachweisen.  © 123RF / animaflorapicsstock

Alle die einen Lkw-Führerschein haben, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen beachten, dass die Berechtigung mit dem 50. Geburtstag erlischt.

Konkret sind Besitzer des Führerscheins Klasse 2 betroffen. Dieser wurde bei der europaweiten Reform zur Fahrerlaubnis abgeschafft. Heute gibt es dafür die Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E, die laut Bußgeldkatalog alle fünf Jahre verlängert werden müssen. Das gilt unabhängig vom Alter.

"Wer weiterhin Kraftfahrzeuge über 7,5 t fahren möchte, muss rechtzeitig (spätestens bis zum 57. Geburtstag) die Verlängerung beantragen. Hierzu ist kein Umtauschantrag, sondern ein Antrag auf Verlängerung/ Fahrerqualifizierungsnachweis (=Antragsart) zu stellen", heißt es in der Mitteilung des Landkreises.

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Bei der Antragstellung muss vom Antragsteller ein Nachweis der Fahreignung erbracht werden, das heißt ein allgemeinmedizinisches und ein augenärztliches Gutachten. Einen speziellen Gesundheitscheck gibt es aber nicht.

Fahrerlaubnisverordnung wurde 2016 geändert

Im Dezember 2016 wurde die Fahrerlaubnisverordnung geändert und einige Vorschriften in Bezug auf den Lkw-Führerschein abgeschafft oder geändert. Bis dahin musste der Lkw-Führerschein erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden.

Ärztliche Untersuchungen waren somit auch erst zu diesem Zeitpunkt nötig. "Diese Regelung ist weggefallen. Nun sind die Führerscheine der Lkw- und Busklassen generell nur noch fünf Jahre gültig", steht im Bußgeldkatalog.

Im Erzgebirgskreis liegen die Kosten für die Antragsbearbeitung bei 43,90 Euro. Ein Versand der Führerscheine ist nicht möglich.

Titelfoto: 123RF / animaflorapicsstock

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