Beamte entdecken Baby-Leiche im Kühlschrank: Heute wäre Kevin 17 Jahre alt

Bremen - Der Tod des zweijährigen Kevin vor 15 Jahren schreckte ganz Deutschland auf.

Der Grabstein des vor 15 Jahren verstorbenen Kevin steht auf dem Waller Friedhof.
Der Grabstein des vor 15 Jahren verstorbenen Kevin steht auf dem Waller Friedhof.  © Sina Schuldt/dpa

Polizisten entdeckten den Jungen in Bremen am 10. Oktober 2006 tot im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters.

Kevin starb Monate zuvor, sein Körper wies Spuren von zahlreichen Misshandlungen auf. Der Fall war Auslöser für Änderungen und Reformen des Kinderschutzes. Es gab klares Behördenversagen, einen Untersuchungsausschuss und Gerichtsprozesse. Das Jugendamt Bremen hatte zum Zeitpunkt des Todes die Vormundschaft über den Jungen.

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat – und muss auch – oberste Priorität haben. Der Fall Kevin war und ist traumatisch. Doch ich bin dankbar, dass eine so gründliche Aufarbeitung stattgefunden hat, das System verändert wurde und der Fall bis heute nicht vergessen ist", sagte Jürgen Stein vom Diakonischen Werk Bremen, der während der Aufarbeitung Mitglied im Jugendhilfeausschuss war. Er erinnerte daran, dass Kevin inzwischen 17 Jahre alt wäre.

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Der Sprecher der Bremer Sozialbehörde, Bernd Schneider, sieht den Fall auch als eine Art Wendepunkt in der Jugendhilfe.

Für das Jugendamt Bremen begann eine neue Zeitrechnung

Der Sarg des getöteten Kevin steht in der Kapelle des Friedhofs in Bremen. (Archivfoto von 2006)
Der Sarg des getöteten Kevin steht in der Kapelle des Friedhofs in Bremen. (Archivfoto von 2006)  © Carmen Jaspersen dpa/lni

"Seit 2006 ist in Bremen und auch bundesweit viel verändert worden", sagte er. So habe es in Bremen etwa personelle Verstärkung für das Jugendamt gegeben, bei Meldungen gelte inzwischen immer das Vier-Augen-Prinzip, und es gebe ein 24-Stunden-Not-Telefon für Kinder und Jugendliche.

"Im Jugendamt ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Mit Kevin hat im Bremer Jugendamt eine neue Zeitrechnung begonnen", sagte Schneider der Deutschen Presse-Agentur.

Durch eine Gesetzesänderung wurde als eine Konsequenz aus dem Fall bereits 2011 festgelegt, dass ein Vormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen darf. Zuvor war ein Vormund zum Teil für mehr als 200 Fälle zuständig. Stein sprach von einem Versagen des Systems, das in einem ausführlichen Bericht des damaligen Justizstaatsrats und heutigen Innensenators Ulrich Mäurer (70, SPD) aus 2006 dokumentiert sei. Der Bericht mache deutlich, dass die Gefährdungslagen nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden.

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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Juli stellten die Jugendämter im Corona-Jahr 2020 bei rund 60.600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest.

Mit einem Zuwachs von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr sei damit ein Höchststand erreicht worden.

Titelfoto: Carmen Jaspersen dpa/lni

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