Blinde Sängerin Corinna May scheitert mit Klage vor Gericht
Bremen - Die blinde Sängerin Corinna May (49) ist mit ihrer Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl 2019 vor dem Staatsgerichtshof in Bremen gescheitert.
Das Gericht sah in seiner Urteilsverkündung am Donnerstag keine hinreichenden Gründe dafür, die Wahl vom Mai vergangenen Jahres für ungültig zu erklären.
Bei der Wahl sei nicht gegen die Vorgaben der Bremischen Landeswahlordnung verstoßen worden, die blinden und sehbehinderten Menschen die Ausübung ihres Wahlrechtes ermöglichen soll.
Die 49-jährige May hatte dagegen auf klare Mängel bei der Wahlbeteiligung für sehbehinderte Menschen hingewiesen und unter anderem die Ausstattung der Wahllokale sowie fehlende Kenntnisse der Wahlhelfer im Umgang mit blinden oder sehbehinderten Menschen kritisiert.
May nahm am Donnerstag an der Urteilsverkündung mit ihrem Mann, dem Künstler Claus Janz, teil.
Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Wahlprüfungsgerichts, das Mays Beschwerde bereits im November 2019 zurückgewiesen hatte.
Daraufhin wandte sich May, die 2002 beim "Eurovision Song Contest" (ESC) für Deutschland angetreten war, an den Staatsgerichtshof.
Beim Bundesverwaltungsgericht liegt ein Antrag Mays zur Entscheidung gegen die Europawahl vor, die 2019 am selben Tag wie die Bürgerschaftswahl in Bremen abgehalten wurde.
Titelfoto: Michael Bahlo/dpa