700 Gramm zu schwer für Verbeamtung? Brandenburger Lehrerin klagt mit Erfolg
Potsdam - Weil sie angeblich 700 Gramm zu viel auf die Waage brachte, wurde einer Brandenburger Lehrerin die Verbeamtung verwehrt - bis jetzt!
Wie der "Spiegel" berichtet, gab das Verwaltungsgericht Potsdam der 42-Jährigen recht.
Das Land Brandenburg solle die Frau "so schnell wie möglich auf Lebenszeit verbeamten", heißt es in dem Bericht.
Die 42-Jährige unterrichte Deutsch und Englisch an einer Brandenburger Gesamtschule, sei dort zudem als Vertrauenslehrerin eingesetzt und leite ein Projekt zur "Gesunden Schule".
Ihr Staatsexamen schloss sie mit 1,2 ab. Ihrem Wunsch, als Beamtin in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, sei man dem Bericht nach aber nicht nachgekommen.
Stattdessen soll das Land Brandenburg gezögert und die Probezeit immer wieder verlängert haben, ist weiter zu lesen.
Als Begründung im ärztlichen Gutachten wurde der angeblich zu hohe Body-Mass-Index (BMI) angebracht. Bei einer Körpergröße von 1,60 Meter lag ihrer bei knapp über 30. Damit überschritt sie knapp die Schwelle zur Fettleibigkeit. Erst habe sie 77 Kilogramm gewogen, dann ein paar Kilo weniger. Konkret: Sie soll unterm Strich 700 Gramm zu schwer gewesen sein.
"Wir sollten über jeden froh sein, der als Lehrkraft anfängt"
Nach Ansicht des Schulamtes war das mit Verweis auf den BMI immer noch zu viel und die 42-Jährige galt weiter als adipös. Demnach habe der Schularzt Bedenken über ihre gesundheitliche Eignung geäußert, obwohl ihr Hausarzt ihr Gesundheit bescheinigte. Das war vor vier Jahren.
Auch Günther Fuchs, Landesvorsitzender der GEW in Brandenburg, befand: "Der Arbeitsmarkt ist katastrophal. Wir sollten über jeden froh sein, der als Lehrkraft anfängt, statt uns an Kleinigkeiten wie dem Gewicht abzuarbeiten."
"Ich fand das so ungerecht, und ich war entsetzt, dass so etwas noch passiert. Die Klage war meine einzige Chance, politisch etwas zu erwirken", sagte die 42-Jährige - und hatte das Recht auf ihrer Seite.
Ein erhöhter BMI alleine reiche nicht für die Annahme aus, dass die Lehrkraft vorzeitig dienstunfähig werde. Stattdessen müsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand geachtet werden, urteilte das Gericht.
Mittlerweile hat das Staatliche Schulamt Neuruppin der 42-Jährigen ihre Ernennungsurkunde ausgehändigt - und sie damit verbeamtet.
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa