Nach Messerattacke in Mannheim: Länder dringen auf Abschiebungen von Straftätern

Potsdam - Seit Monaten dringen die Innenminister der Länder auf Abschiebungen von Straftätern und sogenannten islamistischen Gefährdern nach Afghanistan.

Unklar ist bislang, wie Abschiebungen nach Afghanistan und auch nach Syrien überhaupt konkret ablaufen könnten. (Symbolbild)
Unklar ist bislang, wie Abschiebungen nach Afghanistan und auch nach Syrien überhaupt konkret ablaufen könnten. (Symbolbild)  © Michael Kappeler/dpa

Brandenburg meldete dem Bundesinnenministerium nun 13 Straftäter aus Afghanistan, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das teilte ein Sprecher des Innenministeriums in Potsdam auf Anfrage mit. Um welche Delikte es sich handelt, sagte er nicht.

Die Länder waren aufgefordert worden, dem Bundesinnenministerium ihre Fälle afghanischer Täter zu benennen. In Hamburg etwa geht es laut Innensenator Andy Grote (SPD) um 18 Fälle afghanischer Straftäter, die vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Unklar ist bislang, wie Abschiebungen nach Afghanistan und auch nach Syrien überhaupt konkret ablaufen könnten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) hatte im Juni gesagt, sie sei dazu mit mehreren Staaten im Gespräch.

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Da Deutschland derzeit weder zu den Taliban-Machthabern in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten, Baschar al-Assad, Beziehungen unterhält, sollen Abschiebungen wohl über Nachbarstaaten organisiert werden.

Bei vielen Ausreisepflichtigen fehle ein Pass

Bundesministerin Nancy Faeser (53, SPD) zeigt sich zuversichtlich, Lösungen für Abschiebungen von Schwerkriminellen aus Afghanistan und Syrien zu finden.
Bundesministerin Nancy Faeser (53, SPD) zeigt sich zuversichtlich, Lösungen für Abschiebungen von Schwerkriminellen aus Afghanistan und Syrien zu finden.  © Michael Kappeler/dpa

In Brandenburg sind nach Angaben des Ministeriums insgesamt 349 syrische Staatsangehörige und 345 afghanische Staatsangehörige zum Stand 31. Mai 2024 ausreisepflichtig.

"Davon gehört eine mittlere zweistellige Zahl zu dem Personenkreis der Straftäter aus Syrien und eine geringe zweistellige Zahl zu Straftätern aus Afghanistan." Nach der Zahl ausreisepflichtiger Straftäter aus Syrien habe das Bundesinnenministerium bislang nicht gefragt, so der Sprecher.

Er verwies auch auf die Schwierigkeit, dass bei vielen Ausreisepflichtigen ein Pass fehle und die Papiere von der Botschaft des Landes beschafft werden müssten. Dies scheitere wegen der nicht vorhandenen diplomatischen Beziehungen. "Die Verbesserung bzw. Schaffung dieser unabdingbaren Rahmenbedingungen ist Aufgabe der Bundesregierung", so das Innenministerium in Potsdam.

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Nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen in Mannheim, bei der ein Polizist starb, war die Debatte um Abschiebungen neu entbrannt. Bei der Innenministerkonferenz im Juni in Potsdam zeigte sich Bundesministerin Faeser zuversichtlich, Lösungen für Abschiebungen Schwerkrimineller und islamistischer Gefährder aus Afghanistan und Syrien zu finden.

"Dazu sind wir ganz konkret in Verhandlungen und sind zuversichtlich, dass wir das für diese Gruppe hinbekommen", hatte sie gesagt. Es gehe dabei aber um eine kleine Gruppe.

Die Bundesregierung prüft, inwieweit im Falle Afghanistans eine Rückführung über Nachbarstaaten möglich wäre.

Titelfoto: Michael Kappeler/dpa

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