Nach blutiger Hirschtötung im Gartenteich: Staatsanwaltschaft ermittelt
Lübben - Die Tötung eines verletzten Hirsches in einem Gartenteich in Lübben im Spreewald beschäftigt die Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation Peta sei am Freitag eingegangen, teilte eine Sprecherin der Cottbuser Ermittlungsbehörde am Montag auf Anfrage mit. Es gehe um den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Weitere Anzeigen zu dem Vorfall lagen nach Auskunft der Polizeidirektion Süd zunächst nicht vor. Die Tötung mit einem Abfangmesser war auf einem verbreiteten Video zu sehen und Auslöser für Empörung und Kritik.
Auch bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ging aufgrund des Videos die Anzeige einer Privatperson ein, wie eine Sprecherin erklärte. Da die Bearbeitung nach dem Tatortprinzip erfolge, sei die Ermittlungsbehörde in Cottbus federführend. Zunächst hatte die Lausitzer Rundschau berichtet.
Hintergrund ist ein Streit darüber, ob der Jäger mit seinem Vorgehen gegen das Jagd- und Tierschutzrecht verstoßen hat und der Hirsch "weidgerecht" erlegt wurde. Über seinen Anwalt hatte der Mann Kritik zurückgewiesen: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen.
Die Organisation Peta warf ihm vor, dem Tier sei Leid zugefügt worden und die Tötung qualvoll gewesen.
Oder-Spree: Auch das Veterinäramt erstattete Anzeige
Auf dem Video ist zu sehen, wie der Jäger das Tier immer wieder packt und mehrmals zusticht. Er hatte die Aufnahmen dem Anwalt zufolge selber machen lassen. Die Szenerie könne auf jagdlich und wildbiologisch unerfahrene Personen erschreckend wirken, so der Hamburger Anwalt.
Auch das Veterinäramt des Kreises Oder-Spree hat Anzeige erstattet. Es solle geprüft werden, ob das Vorgehen den Vorschriften entspreche, hatte ein Sprecher des Kreises mitgeteilt. Der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zufolge war am Montag noch keine Anzeige eingegangen.
Der Jäger aus dem Kreis Oder-Spree (Brandenburg) wurde nach Angaben der ihn vertretenden Kanzlei von einem Jagdrevier-Inhaber angerufen, weil ein junger Rothirsch angeschossen worden sei. Das Tier war demnach in den Schwimmteich geraten und selber nicht mehr herausgekommen.
Ein Gewehr-Schuss sei wegen des bewohnten Gebietes nicht möglich gewesen, hieß es weiter. Der Jäger habe den schwerverletzten Hirsch dann weidgerecht und legal durch Einstechen hinter das Schulterblatt erlöst, teilte sein Anwalt mit.
Der Landesjagdverband kann mutmaßlich keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen.
Titelfoto: TNN/dpa