Fritz G. (†19) vor über vier Jahren von Zug überrollt: Ermittlungen werden wieder aufgenommen
Trebbin - Nach dem Tod des 19-jährigen Fritz G. in Trebbin im August 2019 hat die Staatsanwaltschaft Potsdam erneut ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Behörde darum gebeten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Grund dafür seien Informationen, die die Anwältin der Eltern der Generalstaatsanwaltschaft habe zukommen lassen.
Die Staatsanwaltschaft kenne den Inhalt der Informationen bisher nicht, führte der Sprecher aus. Zunächst hatte der RBB berichtet.
Der junge Mann war vor mehr als vier Jahren am Bahnhof in Trebbin (Landkreis Teltow-Fläming) von einem Zug überrollt worden. Die Staatsanwaltschaft habe damals keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gesehen, sagte der Sprecher.
Entsprechend sei das Todesermittlungsverfahren 2021 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Anfang 2023 billigte die Generalstaatsanwaltschaft die Einstellung. Laut dem RBB gingen die Ermittlungsbehörden von einem Unfall aus. Die Eltern des Toten waren seitdem um die Wiederaufnahme des Verfahrens bemüht, da sie von einem Drittverschulden ausgehen.
Bei einem Gespräch im August 2023 mit den Eltern habe der leitende Staatsanwalt klargemacht, dass das Todesermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden könnte, wenn neue Beweise vorlägen. Neue Informationen habe die Anwältin der Eltern nun der Generalstaatsanwaltschaft geliefert.
Mögliches Fremdverschulden soll geprüft werden
Man müsse zwischen einem Todesermittlungsverfahren und einem Ermittlungsverfahren unterscheiden, betonte der Sprecher mit Blick auf den RBB-Bericht. Im nun wieder aufgenommenen Todesermittlungsverfahren werde unter anderem geprüft, ob ein Fremdverschulden vorgelegen haben könnte.
Erst danach schließe sich möglicherweise ein Ermittlungsverfahren an, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa