Drohender Zwangsabriss: Familie kämpft vor Bundesgerichtshof um ihr Haus

Von Wilhelm Pischke

Rangsdorf - Der jahrelange Kampf einer Familie um ein Grundstück samt Einfamilienhaus im brandenburgischen Rangsdorf könnte in wenigen Tagen vorerst ein Ende finden.

Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse.  © Soeren Stache/dpa

Am Freitag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als letzte Instanz in dem Zivilverfahren darüber, was aus dem Grundstück werden soll. Der Familie um Hausbesitzerin Kristin W. droht der Auszug aus dem geräumigen Einfamilienhaus im Berliner Speckgürtel. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Hausbesitzerin W. hatte das Baugrundstück südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet.

2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem damaligen Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück nach dem Zuschlag zurückforderte.

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Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse.

Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Da der BGH sich nach einer Nichtzulassungsbeschwerde der Sache nun annimmt, wurde die Frist bis zu einem möglichen Auszug und Abriss zunächst verlängert.

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Familie sieht vermeintlichen Fehler der Justiz

Die Familie soll eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.  © David Hammersen/dpa

Die Prozesse haben die Hausbesitzerin aufgerieben. Der Gang durch alle Instanzen war aus ihrer Sicht alternativlos. "Ich bin ein Stück weit gefangen im eigenen Heim", erklärte W.

Sie könne nicht einfach hinschmeißen, sie steht im Grundbuch, verkaufen kann sie das Haus aber nicht. Sie muss einen Kredit bedienen, ein erneuter Hausbau ist also nicht drin.

Sie und ihr Partner blicken mittlerweile nur noch kopfschüttelnd auf den Fortgang des ganzen Prozesses. Für das Landgericht und das Oberlandesgericht liegt ein klarer Behördenfehler vor. Daran hat die Familie Zweifel.

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"Dieser Beschluss zur Aufhebung wurde gefasst, ohne uns gehört zu haben und hat trotz von uns im Nachgang vorgetragener Mängel Rechtskraft.

Das hat niemand mehr überprüft und bewertet", sagte W. mit Blick auf die sogenannte Rücknahme des Zwangsversteigerungsbeschlusses.

Schlaflose Nächte für Hausbesitzerin

Einiges befindet sich noch im Rohbau.  © David Hammersen/dpa

Die Familie hegt keinen Groll gegen die Behörde, die laut Gericht nicht ausreichend nach dem eigentlichen Besitzer gesucht hat. Ganz im Gegenteil: Aus ihrer Sicht hat die Behörde sehr wohl im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach dem eigentlichen Besitzer gesucht. Für die Familie steht ein "vermeintlicher Justizfehler" durchaus noch im Raum.

Sie wollen diesen ganzheitlichen Blick auch beim BGH einfließen lassen. "Man sollte schon die Dinge, die am Landgericht gelaufen sind, die Nichtzustellung, unsere Nicht-Einbeziehung, der Beschluss, der uns nicht zugestellt wurde, betrachten", erklärte die Hausbesitzerin.

Demnach habe das Gericht der Familie den Aufhebungsbeschluss der Zwangsversteigerung nicht von sich aus zugestellt und der Familie keine Möglichkeit gegeben, sich adäquat zu äußern.

Für W. und ihre Familie wirkt sich die jahrelange Hängepartie auch auf das tägliche Leben aus. Die Sorge um ihr Haus bereite ihr schlaflose Nächte, gestand sie. Seit Jahren würden sie Arbeiten am Haus nach hinten schieben, weil ihnen das Haus ja womöglich entzogen wird. Einiges befindet sich noch im Rohbau.

"Man kann sich überhaupt nicht vorstellen, dass so was in Deutschland passiert." Am Freitag findet vor dem BGH der entscheidende Verhandlungstermin statt.

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