Doch kein Zwangsabriss von Haus in Rangsdorf: Drama landet erneut vor Gericht

Von Jacqueline Melcher

Potsdam/Karlsruhe - Der emotionale Rechtsstreit um ein Haus und Grundstück in Brandenburg muss noch einmal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verhandelt werden.

Für eine Familie aus Brandenburg hat sich der Weg ans höchste deutsche Zivilgericht zunächst gelohnt. Das Oberlandesgericht muss sich erneut mit dem Streit um ihr Haus beschäftigen.
Für eine Familie aus Brandenburg hat sich der Weg ans höchste deutsche Zivilgericht zunächst gelohnt. Das Oberlandesgericht muss sich erneut mit dem Streit um ihr Haus beschäftigen.  © Soeren Stache/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein früheres Urteil auf und verwies die Sache insgesamt zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurück. Unter anderem habe es die beklagte Familie zu Unrecht zum Abriss ihres Einfamilienhauses verurteilt, so der BGH. (Az. V ZR 153/23)

Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks.

Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren - und forderte das Grundstück zurück.

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Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.

OLG hatte Familie zu Hausabriss verurteilt

Die Familie sollte eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Die Familie sollte eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.  © David Hammersen/dpa

Das OLG Brandenburg verurteilte sie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen.

Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein - die am BGH nun Erfolg hatte.

Zwar habe der Kläger als rechtmäßiger Eigentümer wie vom OLG angenommen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs und auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks, entschied der Karlsruher Senat.

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Das Zurückbehaltungsrecht der Familie für den Hausbau habe die Vorinstanz aber zu Unrecht verneint.

Das bedeute, die Eheleute müssten das Grundstück nur räumen, wenn der klagende Eigentümer ihnen für das Haus sogenannten Verwendungsersatz zahlt.

Titelfoto: David Hammersen/dpa

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