Wirt macht Ernst: Wer reserviert und nicht kommt, muss zahlen
Ulm - Immer mehr Restaurants in Deutschland erheben eine No-Show-Gebühr, wenn Gäste trotz Reservierung gar nicht oder kurzfristig absagen. Eines von ihnen ist das Ulmer Sternerestaurant "bi:braud".
"Es tritt vermehrt auf, dass Leute in mehreren Restaurants reservieren und kurzfristig entscheiden: Da gehen wir am Abend hin", erzählt Sommelier Holger Baier. Storniert werde in den anderen Restaurants dann auch nicht.
Das Essen ist um die Zeit schon vorbereitet, der Tisch gedeckt und das Personal vor Ort. "Wenn die Leute ein Menü vorbestellt haben, ist es irgendwann nicht mehr wirtschaftlich", erklärt er. Schließlich seien es einige Teller und hochwertige Lebensmittel, die in der gehobenen Gastronomie auf den Tisch kommen.
Wenn ein zum Beispiel ein Café einen reservierten Tisch mit Laufkundschaft gleich wieder belegen könne, sei das eine andere Sache.
In den USA ist es teilweise üblich, bereits ein Ticket für das Essen zu kaufen
Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zufolge hat es zugenommen, das Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen oder ganz kurzfristige absagen. Vor allem in Restaurants mit wenig Plätzen oder hochwertigem Speiseangebot und fehlender Laufkundschaft seien leere Tische gefährlich. "Es ist oft nicht möglich, den frei gewordenen Tisch spontan an andere Gäste zu vergeben", erklärt eine Dehoga-Sprecherin.
Dass immer mehr Restaurants in Deutschland eine solche Gebühr erheben, ist laut Sommelier Baier ein schon seit mehr als zehn Jahren laufender Prozess und eigentlich der neue Standard.
"In der gehobenen Gastronomie und in anderen Ländern ist das normal."
Das sagt auch Christian Heller vom Deutschen Knigge-Rat. "In den USA ist es in manchen Städten bereits üblich, dass die Gäste bei der Buchung ein Ticket für das Essen kaufen müssen." Wirtschaftlich sei es ein schwieriger Diskurs, meint Heller.
"Im Deutschen Knigge-Rat sprechen wir über die Angst vor Beziehungsabbruch, die bei etlichen Profis dazu führt, auf eine Gebühr zu verzichten." Verbindlichkeit sei aber zweiseitig.
Titelfoto: Stefan Puchner/dpa