Firma soll mehr Gehalt an Flüchtlinge zahlen: Arbeitsagentur sorgt für Kündigung

Weingarten - Zwei Flüchtlinge wollten ab Februar bei einer Firma in Weingarten (Baden-Württemberg) anfangen. Sie erhielten Arbeitsverträge - doch ausgerechnet die Agentur für Arbeit sorgte für einen Abbruch des Vorgangs.

Die Arbeitsagentur lehnte die vorliegenden Beschäftigungskonditionen der Zwillinge ab. (Symbolbild)
Die Arbeitsagentur lehnte die vorliegenden Beschäftigungskonditionen der Zwillinge ab. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

Die Firma SV Druck wollte die beiden Zwillings-Brüder (24) aus der Türkei bei sich einstellen, wie zuvor die Schwäbische Zeitung berichtete. Schließlich unterschrieben beide ihre Arbeitsverträge.

Wie alle Mitarbeiter in der Position eines Versandhelfers sollten auch die Flüchtlinge einen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Laut Ausländerbehörde soll die Bezahlung aber unzulässig gewesen sein!

Demnach sollen die Beschäftigungsbedingungen nicht den ortsüblichen Rahmenbedingungen für einen Helfer in der Versandabteilung entsprechen.

606 Meter! Hier steht bald die längste Hängebrücke im Südwesten
Baden-Württemberg 606 Meter! Hier steht bald die längste Hängebrücke im Südwesten

"Die ortsübliche Entlohnung wird bei mindestens 14 Euro die Stunde festgemacht", schreibt die Behörde in einem Brief, der der Zeitung vorliegt.

Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit war erforderlich. Der Ausländerbehörde waren die Hände gebunden. (Symbolbild)
Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit war erforderlich. Der Ausländerbehörde waren die Hände gebunden. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Arbeitsagentur sorgte für Abbruch

Die Ausländerbehörde soll aber nicht für den Abbruch des Vorgangs gesorgt haben. Viel mehr hatte die Bundesagentur für Arbeit in Konstanz und Ravensburg die Arbeitsverträge abgelehnt.

"Die Ausländerbehörde hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der fachlich nicht weisungsgebundenen Bundesagentur für Arbeit", erklärte eine Sprecherin des Landratsamts.

Um das Betriebsklima zu wahren, kündigte der Geschäftsführer die Verträge der Zwillinge, die aktuell in einer Flüchtlingsunterkunft in Baienfurt leben. Eine Aufnahme der Beschäftigung trotz fehlender Erlaubnis hätte strafrechtliche Folgen.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

Mehr zum Thema Baden-Württemberg: