Tanzen oder besinnen? Das ist an Karfreitag erlaubt!
Stuttgart - Während Christen in Baden-Württemberg an Ostern ihr höchstes religiöses Fest begehen, sind die Feiertage für viele eine Gelegenheit zu entspannen, Freunde zu treffen und auszugehen.
Allerdings nicht zum Tanzen. Denn das baden-württembergische Feiertagsgesetz ist streng: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Clubs dürfen in dieser Zeit niemanden auf die Tanzfläche lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für die Veranstalter.
Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) fordert die Abschaffung dieser Regelung. "Für die gastronomischen Betriebe kommen diese Regelungen einer Schließung gleich", sagte ein Verbandssprecher.
Zu öffnen lohne sich oft nicht. Gäste kämen in keinen Club, in dem nicht getanzt werden dürfe. Das Tanzverbot sei ungerecht, weil die Gastronomen gegenüber anderen Veranstaltern benachteiligt würden.
"Auf den Bühnen von Theatern darf getanzt werden, aber ein Konzert mit Tanzdarbietung in der Gastronomie ist nicht zulässig", erklärte der Sprecher.
Innenminister Thomas Strobl (63, CDU) ist strikt gegen eine Aufhebung des Tanzverbotes. Er halte die Regelung nach wie vor für zeitgemäß. "Der Karfreitag darf nicht zu einem Tag wie jeder andere werden", sagte er.
Es tue allen gut, an dem Tag bewusst zur Ruhe zu kommen. "Eine Gesetzesänderung wird es diesbezüglich definitiv nicht geben."
Auf einer Veranstaltung in Stuttgart darf getanzt werden
Zustimmung kommt von den Kirchen im Land. Für den evangelischen Landesbischof von Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, gehört der Karfreitag zu den höchsten christlichen Feiertagen. Eine besondere Feiertagsruhe sei gut.
"Es steckt eine tiefe Weisheit in dieser besonderen Ausrichtung im Gegensatz zu unserer lauten Welt", sagte Gohl. Nach Ansicht der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der Karfreitag "mit ausgelassenem Feiern und Tanzen nicht in Einklang zu bringen".
In Stuttgart kann dagegen auch am Karfreitag, zumindest bei einer Veranstaltung, getanzt werden. Dort veranstaltet die Giordano-Bruno-Stiftung, die sich für die Trennung von Staat und Kirche einsetzt, im LKA Longhorn eine Party. Vor dem Tanz soll über die Ziele der Stiftung gesprochen werden.
Die Veranstaltung diene der "Meinungskundgabe zu den feiertagsrechtlichen Vorgaben", teilte ein Sprecher der Stadt mit. Deswegen habe man die Veranstaltung erlaubt.
Titelfoto: Felix Kästle/dpa