Schweinepest in Baden-Württemberg: Das sollten Pilzsammler nun wissen

Mannheim - Nach dem ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk (63, CDU) Pilzsammler im betroffenen Gebiet zu strenger Zurückhaltung aufgefordert.

Wer derzeit im Norden Baden-Württembergs auf Pilzsuche ist, sollte sich besser einige Ratschläge zu Gemüte führen. (Symbolbild)
Wer derzeit im Norden Baden-Württembergs auf Pilzsuche ist, sollte sich besser einige Ratschläge zu Gemüte führen. (Symbolbild)  © Silas Stein/dpa

Innerhalb der sogenannten Sperrzone II rund um den Fundort des infizierten Wildschweins gelte das strikte Gebot, auf den Wegen zu bleiben.

So sollten Wildschweine nicht unnötig beunruhigt und nicht zu weiträumigen Fluchten bewegt werden.

Beim Sammeln von Pilzen sei daher besondere Umsicht geboten, sagte der CDU-Minister und ergänzte:

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"Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob das Waldstück, in dem Sie auf die Pilzsuche gehen wollen, in einer ASP-Sperrzone liegt." Wer sich nicht an das Wegegebot halte, müsse mit einem Bußgeld rechnen.

Nach dem Fund eines sichtbar krank erlegten Wildschweins ist 15 Kilometer um den Fundort im Rhein-Neckar-Kreis die sogenannte Sperrzone II eingerichtet worden. Diese erstreckt sich laut Ministerium auf den Stadtkreis Mannheim und auf Teile des Rhein-Neckar-Kreises.

Es herrscht in der Zone ein striktes Jagdverbot, um keine Wildschweine aufzuschrecken, die das Virus möglicherweise verbreiten könnten. Auch Maislabyrinthe dürfen nicht betrieben werden, die Regeln für Camping und Fischerei sind zudem verschärft.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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