Potenzialtest für Grundschüler: Gericht hat Zweifel an Rechtmäßigkeit

Von David Nau

Stuttgart - In diesem Jahr gilt für Viertklässler in Baden-Württemberg wieder ein strengeres Verfahren beim Übergang aufs Gymnasium. Nun hat ein Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Teils der Neuregelung geäußert.

Der Potenzialtest für Grundschulkinder hat bereits für viele Diskussionen gesorgt.
Der Potenzialtest für Grundschulkinder hat bereits für viele Diskussionen gesorgt.  © Marijan Murat/dpa

Es bestünden nicht unerhebliche Bedenken in Bezug auf die Rechtsgrundlage des Potenzialtests und damit dessen Rechtmäßigkeit, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Ministerium sieht das anders. Man teile die Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht und wolle die vielen Schülerinnen und Schüler, die den Test bestanden hätten, auch nicht verunsichern, teilte ein Sprecher mit. "Deren Anmeldung an einem Gymnasium auf Grundlage des Potenzialtests hat nach wie vor Bestand."

Der Potenzialtest wurde im Februar erstmals durchgeführt und ist ein Element der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die für die derzeitigen Viertklässler erstmals greift.

Baden-Württemberg: Kommt das Waffenverbot im Nahverkehr?
Baden-Württemberg Baden-Württemberg: Kommt das Waffenverbot im Nahverkehr?

Anstelle des reinen Elternwillens steht ein Modell aus drei Komponenten: der Lehrerempfehlung, dem Leistungstest "Kompass 4" und dem Elternwunsch. Stimmen zwei von drei überein, soll das den Ausschlag geben.

Der Potenzialtest wird an den Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften dort korrigiert.
Der Potenzialtest wird an den Gymnasien durchgeführt und von Lehrkräften dort korrigiert.  © Marijan Murat/dpa

Gericht: Wesentliche Entscheidungen nicht der Schulverwaltung überlassen

Bereitgestellt wird er vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Genau das sieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe kritisch. Staatliche Bestimmungen müssten einen Sachverhalt umso detaillierter regeln, je intensiver der entsprechende Eingriff in Grundrechte sei, argumentierten die Richter.

"Wesentliche Entscheidungen im Schulwesen muss der Gesetzgeber selbst treffen und sie dürfen nicht der Schulverwaltung überlassen werden." Die zuständige Kammer habe Zweifel geäußert, ob das bei den Regeln zum Potenzialtest der Fall sei, teilte das Gericht mit.

Weder das Schulgesetz noch die Aufnahmeverordnung legten Mindestvoraussetzungen des Tests vor, um an einem Gymnasium aufgenommen zu werden. Stattdessen werde das dem IBBW überantwortet.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

Mehr zum Thema Baden-Württemberg: