Neues Cannabis-Gesetz: So viele Häftlinge wurden im Südwesten entlassen!
Stuttgart - Infolge der Teillegalisierung von Cannabis sind 19 Menschen aus baden-württembergischen Gefängnissen auf freien Fuß gesetzt worden.
Die Häftlinge seien zum 1. April entlassen worden, teilte das Justizministerium in Stuttgart mit. Insgesamt gibt es laut Justizministerium etwa 25.000 Verfahren, in denen aufgrund der Amnestieregelung des Bundes eine händische Überprüfung notwendig wurde.
Nach einer Schätzung aus der Praxis bewegt sich der zeitliche Aufwand allein bei den Staatsanwaltschaften in einem zeitlichen Korridor von 15 bis 60 Minuten pro Akte. In wie vielen Fällen Haftstrafen ermäßigt wurden, sei nicht erfasst worden.
"Von der vom Bund angekündigten Entlastung der Gerichte durch das Cannabisgesetz kann auch knapp einem Monat seit Inkrafttreten keine Rede sein", sagte Ressortchefin Marion Gentges (51, CDU). Auch die Gewerkschaft der Polizei hat massive Probleme mit dem aus ihrer Sicht vorschnell erlassenen und umgesetzten Gesetz.
Während des Gesetzgebungsprozesses seien die Änderungswünsche von polizeilicher Seite ignoriert worden, kritisierte Landeschef Gundram Lottmann. Wichtige Handhabungshinweise fehlten.
Behörden weiter unter Druck
Die zusätzliche Aufgabe komme in einer Zeit ohnehin steigender Belastung der Justiz, erläuterte Gentges. Die Zahl der neuen Verfahren sei unter anderem wegen mehr Diebstahl- und Unterschlagungsdelikten - fast 618.000 im vergangenen Jahr - erheblich gestiegen. Das waren neun Prozent mehr als 2022.
Aus Sicht von Gentges haben "grobe Fehler" des Gesetzes die Folge, dass mittlerweile mehrere Gerichte im Falle des Handels mit großen Mengen von Cannabis Freisprüche ausgesprochen haben.
"Ein Ergebnis, dass massiv dem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht", kommentierte die Christdemokratin.
Gesamtstrafen müssen aufgedröselt werden
Die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Bei diesen Verfahren muss geklärt werden, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
Derzeit stehen in Baden-Württemberg noch die Prüfverfahren im Zusammenhang mit Gesamtstrafen aus: Gesamtstrafen, bei denen weiterhin strafbares Verhalten und künftig straffreier Umgang mit Cannabis zusammen abgeurteilt wurden, müssen neu festgesetzt werden.
Das bedeutet, die verhängte Gesamtstrafe muss wieder aufgelöst und eine neue Strafe nur für das weiterhin strafbare Verhalten bestimmt werden.
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