Lebensgefahr? Sitzbänke lösen kuriose Debatte im Südwesten aus!
Stuttgart - Viele Tausend Bänke in Baden-Württembergs Wald und Flur laden zum Genießen der Aussicht, Ausruhen oder Picknicken ein. Genau dies entzündete jedoch nun eine Debatte.
Die aus der allgemeinen Schadenersatzpflicht abgeleitete Verkehrssicherungspflicht verdonnert die Eigentümer der genutzten Grundstücke zur Übernahme der Kosten von Kontrolle, Erhalt und Sicherung der Bänke.
Außerdem können sie bei Unfällen im Wald haftbar gemacht werden. Die FDP im Landtag hat das Thema durch eine Anfrage an die Landesregierung zur Bedeutung von Sitzbänken für den (Wander-)Tourismus in Baden-Württemberg in den Fokus gerückt.
Nach Meinung des Landtagsabgeordneten für den Enzkreis, Erik Schweikert, ist die derzeitige Regelung eine "absolute Idiotie". Bei den Gemeinden trudelten Rechnungen des landeseigenen Forstbetriebs Forst BW für die Verkehrssicherung von Bänken ein, die sich auf dem Gelände vom Staatswald befinden.
Da für die Kommunen das Aufstellen von Bänken keine Pflichtaufgabe ist, zögen diese sich aus deren Bereitstellung zurück. Beispiel Schömberg im Nordschwarzwald: In dem Heilklimatischen Kurort mit rund 17.000 Gästen pro Jahr sollen 60 von 400 Ruhebänken beseitigt werden.
Hintergrund ist, dass mit speziellen Einrichtungen wie einer Bank oder einem Waldsofa nach geltender Rechtssprechung neuer "Verkehr" geschaffen wird. Wegen des verstärkten Publikumsaufkommens entstehen für die Waldbesitzer umfangreichere Verkehrssicherungspflichten.
Negative Wirkungen für das Urlaubsland Baden-Württemberg
Das Finanzministerium beziffert die jährlichen Ausgaben für die zweimalige Kontrolle zumindest für Sitzbänke im Park auf 120 bis 160 Euro. Hinzu kommen außerplanmäßige Überprüfungen nach Stürmen und die Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
Aus Sicht der Forstkammer sind die Kosten viel zu gering angesetzt, wenn im Umfeld der Bänke marode Bäume gefällt werden müssen. Waldbesitzer, die Unterhalt und Sicherheit der Rastmöglichkeiten nicht zahlen wollen, müssen diese beseitigen. Passiert das in großem Stil, sieht das Wirtschaftsministerium negative Wirkungen für das Urlaubsland Baden-Württemberg.
Derzeit wird das Bundeswaldgesetz als Rahmen für die Landeswaldgesetze überarbeitet. Das sei eine gute Gelegenheit, die Interessen von Wanderern und Waldeigentümern zu berücksichtigen, heißt es beim Deutschen Wanderverband.
Titelfoto: Felix Kästle/dpa