Krebserregendes Medikament im Wasser: Alle Fische müssen getötet werden

Langenenslinge/Hettingen - Ein verbotenes, krebserregendes Tierarzneimittel ist in einer Fischzuchtanlage im Kreis Biberach festgestellt worden. Deshalb müssen alle Fische getötet werden. Es ist nicht der erste Fall dieser Art.

In einer Fischzuchtanlage müssen alle Fische getötet werden. Der Grund ist ein krebserregendes Medikament. (Symbolbild)
In einer Fischzuchtanlage müssen alle Fische getötet werden. Der Grund ist ein krebserregendes Medikament. (Symbolbild)  © Matthias Bein/dpa

Bei dem Tierarzneimittel handelt es sich um Malachitgrün. Es ist seit 2004 europaweit verboten. Als die Kontamination bekannt wurde, ordnete das Kreisveterinäramt an, den gesamten Fischbestand in der Anlage zu töten.

In einem weiteren Schritt sollen nun auch Fische im weiteren Verlauf des Biberbachs untersucht werden. Dafür braucht es aber eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen, weil gerade Schonzeit für die Fische ist.

Ende November 2023 bereits war Malachitgrün bei Fischen in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) nachgewiesen worden. Der Verkauf und der Vertrieb der Fische dort wurde untersagt. Diese Fische stammten aus dem Fischzuchtbestand in Langenenslingen.

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Die Ursache für die Kontaminierung: noch immer unklar. Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilzen bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet.

Da beide Stoffe wegen möglicher krebserregender Eigenschaften als bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt.

Titelfoto: Matthias Bein/dpa

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