Knast als letzte Wahl: Wer nicht zahlen kann, soll schwitzen statt sitzen

Stuttgart - Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, der kann die Summe abarbeiten, sich beraten lassen und den Betrag dann in Raten zahlen, um dem Gefängnis zu entgehen.

Gefängnis nur als letzte Instanz? Im Ländle hat sich das Motto "Schwitzen statt Sitzen" etabliert.
Gefängnis nur als letzte Instanz? Im Ländle hat sich das Motto "Schwitzen statt Sitzen" etabliert.  © Bernd Weißbrod/dpa

In Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr insgesamt 145.645 Hafttage für säumige Schuldner vermieden worden, wie Justizministerin Marion Gentges (52, CDU) in Stuttgart mitteilte.

"Wir brauchen die Ersatzfreiheit für den Fall, dass eine Geldstrafe nicht bezahlt wird." Denn wenn die Nichtzahlung einer Geldstrafe folgenlos sei, dann verliere auch die Geldstrafe ihren Sanktionscharakter.

"Klar ist aber auch: Die Betroffenen wurden nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - die Ersatzfreiheitsstrafe muss das letzte Mittel sein."

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Daher setze man seit mehreren Jahren auf Projekte, um den Betroffenen dabei zu helfen, einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. Alleine mit dem Projekt "Schwitzen statt Sitzen" konnten im Jahr 2023 rund 20 Millionen Euro eingespart und fast 120.000 Hafttage vermieden werden.

Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird und auch nicht eingetrieben werden kann. Seit Februar entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag in Haft kostet den Steuerzahler rund 180 Euro.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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