Fastnacht im Ländle am Horizont: Das müssen alle Narren wissen
Stuttgart - Die Regeln für kleinere Fastnachtsveranstaltungen sollen vereinfacht werden.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sich mit den kommunalen Landesverbänden dafür auf einen Leitfaden geeinigt.
Demnach sollen Fastnachtsfeste mit weniger als 500 Teilnehmenden einfacher genehmigt werden, wie das Ministerium mitteilte.
Sie sollen eine mehrjährige Erlaubnis bekommen, die Veranstalter müssen dann nicht mehr jährlich einen Antrag dafür stellen.
Zudem seien die Vereine bei Straßenumzügen mit weniger als 500 Teilnehmenden von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit, erklärte Staatssekretärin Elke Zimmer (58, Grüne).
Ziel sei es, die Fastnachtstradition zu fördern und die Planung für die Vereine zu erleichtern.
Dreikönigstag offizieller Fastnachtsbeginn
Der Präsidenten der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Roland Wehrle, nannte die neuen Regeln "erste Erleichterungen". Sie seien in letzter Sekunde gekommen, denn die Vorbereitungen für die Fastnacht 2025 seien schon in vollem Gange.
Die närrische Saison beginnt in Baden-Württemberg am 6. Januar und endet am Aschermittwoch. Auch wenn die Fastnacht im Südwesten erst am Dreikönigstag offiziell startet, fiebern ein paar Zünfte schon am 11.11. mit kleineren Treffen und Aktion der fünften Jahreszeit entgegen.
Titelfoto: Patrick Seeger/dpa