Datenschützer warnt nach Pandemie vor "Überwachungs-Tendenzen"

Stuttgart - Die Corona-Pandemie ist Vergangenheit, aber sie hat Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Der oberste Datenschützer im Land sieht in der boomenden Digitalisierung große Gefahren.

Jan Wacke, der leitende Beamte der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, stellt den Datenschutzbericht des Jahres 2022 vor.
Jan Wacke, der leitende Beamte der Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, stellt den Datenschutzbericht des Jahres 2022 vor.  © Bernd Weissbrod/dpa

Mit dem Wegfall der Corona-Einschränkungen ist auch die Zahl der Datenschutz-Beschwerden beim Land zurückgegangen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zählte im vergangenen Jahr 3796 Beschwerden, wie der leitende Beamte der Behörde, Jan Wacke, am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Im Jahr 2021 waren es noch 4708. Nun bewege sich die Zahl wieder auf Vor-Corona-Niveau, sagte Wacke. In der Pandemie hätten sich die Beschwerden vor allem auf das private Lebensumfeld bezogen, etwa Videoüberwachung durch den Nachbarn. Nun verlagere sich der Schwerpunkt wieder ins öffentliche Leben, in die Gastronomie und die Wirtschaft.

Die Corona-Krise habe einen unglaublichen Digitalisierungsschub ausgelöst, sagte Wacke. Dieser könne das Leben stark vereinfachen, berge aber auch überschießende "Überwachungstendenzen". Der Datenschützer nannte beispielhaft Gesundheitsdaten, die in Medizin und Forschung viel Potenzial hätten, aber auch besonders sensibel seien.

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Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sei in der Pandemie stark unter Druck geraten, teilte die Behörde mit.

Zahl eingeleiteter Bußgeldverfahren stieg 2022 deutlich an

Das Land will kontrollieren, ob Unternehmen die Daten, die sie während der Pandemie erhoben haben, auch wieder korrekt löschen. (Symbolbild)
Das Land will kontrollieren, ob Unternehmen die Daten, die sie während der Pandemie erhoben haben, auch wieder korrekt löschen. (Symbolbild)  © Bernd Weissbrod/dpa

Baden-Württembergs ehemaliger oberster Datenschützer Stefan Brink schied zum Jahresende nach sechs Jahren aus dem Amt aus. Bis ein Nachfolger gefunden ist, führt Wacke die Geschäfte. Die Zahl der Beratungsanfragen ist leicht gesunken im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der gemeldeten Datenpannen war im vergangenen Jahr mit 2747 weiter hoch, doch geringer als im Jahr zuvor (2021: 3136).

Die Zahl der neu eingeleiteten Bußgeldverfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr von 136 auf 213 an, unter anderem da Polizisten und Datenschützer wieder mehr kontrollieren und die Wirtschaft wieder an Fahrt aufgenommen habe.

"Coronabedingt hatten wir nicht so viele Kontrollen durchgeführt", sagte Wacke. Der Datenschutzbeauftragte setzte 2022 Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 145.950 Euro fest.

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Nun wolle man untersuchen, inwieweit Unternehmen, Gesundheitseinrichtungen und Verwaltungen auch die in der Pandemie erhobenen Daten wieder löschten, sagte Wacke.

Man habe bereits erste Kontrolluntersuchungen durchgeführt bei Apotheken, Kindergärten und Hochschulen.

Datenschutz-Verfahren um Thomas Strobl läuft weiter

Der Datenschutzbeauftragte führt derzeit auch ein aufsichtsbehördliches Verfahren rund um die Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (62, CDU), das Brink in seiner Amtszeit eingeleitet hatte.

Aus Brinks Sicht hat der CDU-Politiker mit der Weiterleitung eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen. Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Strobl war gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Das Datenschutz-Verfahren richte sich nicht direkt gegen Strobl, sondern gegen das Innenministerium als verantwortliche Stelle, betonte Wacke am Freitag. Man habe nun eine Anhörung ans Ministerium geschickt, zu dem die Behörde Stellung nehmen könne.

Die Frist werde voraussichtlich nächsten Monat ablaufen. Dann werde man den Fall abschließend bewerten.

Titelfoto: Bildmontage: Bernd Weißbrod/dpa

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