Baden-Württemberg: Kommt das Waffenverbot im Nahverkehr?

Nico Pointner

Stuttgart - Künftig sollen in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg keine Messer oder andere Waffen mehr getragen werden dürfen. Eine entsprechende Verordnung will Innenminister Thomas Strobl (65, CDU) am Dienstag ins Kabinett einbringen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die Verordnung wird demnach zur Anhörung freigegeben, nun können sich etwa die kommunalen Verbände dazu äußern.

Die Verordnung sieht vor, dass Waffen und Messer in Verkehrsmitteln in Baden-Württemberg nicht mit sich geführt werden dürfen.
Die Verordnung sieht vor, dass Waffen und Messer in Verkehrsmitteln in Baden-Württemberg nicht mit sich geführt werden dürfen.  © Bernd Weißbrod/dpa

Bislang konnten die Bahnunternehmen im Land Waffenverbote zwar in ihren Geschäftsbedingungen regeln, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums.

Bei Verstößen habe man aber lediglich befürchten müssen, dass einem die Waffe abgenommen werde oder man aus dem Zug verwiesen wird. Künftig gebe es landesweit einheitlich ein konkretes, hartes Verbot durch eine Rechtsnorm.

"Gerade im ÖPNV, wo in Bussen und Bahnen viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, sind Messerangriffe besonders gefährlich", sagte Strobl der dpa.

Potenzialtest für Grundschüler: Gericht hat Zweifel an Rechtmäßigkeit
Baden-Württemberg Potenzialtest für Grundschüler: Gericht hat Zweifel an Rechtmäßigkeit

"Das nun beschlossene Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ist daher ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum weiter zu erhöhen."

Die Verordnung sieht konkret ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg vor.

Ausgenommen davon sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind.

Ausgenommen seien zudem Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Sport-Ausübung bei sich tragen.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr zum Thema Baden-Württemberg: