Horror-Paar vergewaltigte Baby Dutzende Male für Internet-Videos
Leipzig - Die juristische Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Kindern gehört an sächsischen Gerichten zum traurigen Alltagsgeschäft. Doch dieser Fall, der seit Montag in Leipzig verhandelt wird, sprengt jegliche Vorstellungskraft - und bringt auch erfahrene Richter an ihre emotionalen Grenzen.
Es geht um die zigfache Vergewaltigung eines Babys für Internet-Videos.
Andreas S. (39) und Heike H. (45) wirken unscheinbar. Sie sind nicht vorbestraft und lebten bis Februar ein unauffälliges Leben im Leipziger Norden. Kurz bevor im September 2013 H.s Tochter Xena das Licht der Welt erblickte, lernte die Leipziger Hausfrau den aus dem bayerischen Vilshofen stammenden Bauarbeiter kennen. Laut Anklage gingen beide eine sexuelle Beziehung ein.
Doch in deren Mittelpunkt sollen nicht die Erwachsenen gestanden haben, sondern das kleine Mädchen. Schon wenige Wochen nach dessen Geburt soll S. das Baby vergewaltigt haben - gefilmt von der Mutter. In fast unerträglicher Weise listet die Anklage Fälle schwersten Missbrauchs auf.
Selbst auf der Baustelle missbrauchte der Perverse das Kind.
Um das Strampeln der Kleinen zu unterbinden, soll das Horror-Paar das Mädchen unter anderem mit beiden Fußgelenken an Möbelstücke gefesselt haben - so dass es die kleinen Beinchen nicht zusammendrücken konnte. Drang nicht der Mann in das Opfer ein, machte sich die Mutter laut Anklage mit einem Dildo über das wehrlose Kind her.
Nahezu alle Sauereien filmten oder fotografierten die Angeklagten, vorzugsweise die Kindsmutter. Die Dateien soll Andreas S. dann im Internet an andere Pädophile weitergeleitet und dafür deren Aufnahmen missbrauchter Kinder bekommen haben.
Anfang des Jahres stießen LKA-Fahnder im Netz auf diese krassen Aufnahmen. Nach intensiven Ermittlungen konnte das Horror-Paar identifiziert und im Februar verhaftet werden. Das Kind, das dreieinhalb Jahre lang ein wahres Martyrium durchlebte, kam sofort in Obhut des Jugendamtes.
Für die Anklage hat die Staatsanwaltschaft 33 durch Video- und Bildaufnahmen sowie Chat-Verläufe belegbare Fälle zusammengetragen. All das Material müssen sich Richter und Schöffen nun im Prozess anschauen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erhalten die Angeklagten dann zu jedem einzelnen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme.
Verhandelt wird vorerst bis Ende Oktober.