Habgier: Nach dem Mord sollen sie sein Konto geplündert haben
Leipzig - Verzweifelter Schlussakt im Fall des ermordeten Dolmetschers Farhad S. Nach den klaren Worten von Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller brach die angeklagte Entessar A. (39) innerlich zusammen.
Wegen gemeinschaftlich begangenen heimtückischen Mordes aus Habgier, hatte der Staatsanwalt vor dem Landgericht Leipzig lebenslänglich für die 39-Jährige gefordert.
Nach Ansicht der Anklage stachen sie und ihre Tochter Santa Maria (18) zwar nicht auf den Dolmetscher Farhad S. ein. Das habe viel mehr der Mitangeklagte Mohammad A. (22) getan. Müller warf den beiden Frauen jedoch vor, von der Tötungsabsicht gewusst und diese gebilligt zu haben. Entessar A. und ihre Tochter sollen bei der Vorbereitung und der Entsorgung der Leiche mitgewirkt haben, so Staatsanwalt Müller.
Dolmetscher Farhad S. war für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Chemnitz tätig gewesen. Dort hatte er Santa Maria 2013 kennengelernt. "Unter Vorspielung einer intakten Beziehung zwischen Santa und ihm" sei er nach Leipzig gelockt worden. Die drei Syrer wollten ihn töten, um in Besitz seines Vermögens zu kommen, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.
Nach der Entsorgung der Leiche in der Nähe von Magdeburg, hätten sie 10.000 Euro vom Konto des toten Dolmetschers abgeräumt, seinen Audi A3 verkauft und das BMW-Cabrio selbst genutzt.
Auch für Santa Marias Freund Mohammad A. forderte Müller lebenslänglich. Er hatte die tödlichen Messerstiche letztendlich gestanden, berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Laut Mohammad A. soll der Dolmetscher die heute 18-Jährige vergewaltigt misshandelt haben. Zur Rolle der beiden Frauen sagte er nichts. Entessar A. wollte Farhad S. nach eigenen Angaben wegen der Misshandlung zur Rede stellen.
Santa Maria sprach dagegen von einen Streit mit Farhad S. wegen ihres geplanten Umzugs nach Köln. Beide Frauen wollen im Nebenzimmer gewesen sein, als Mohammad A. 25 Mal auf den Dolmetscher einstach. Für Santa Maria beantragte Staatsanwalt Müller, aufgrund ihres Alters zur Tatzeit das mildere Jugendrecht anzuwenden - was neuneinhalb Jahre Haft wegen Mordes bedeuten würde.
In einer Prozesspause nach dem Vortrag Müllers erlitt Entessar A. einen Weinkrampf. Ihre Verteidigung erklärte, sie habe Schüttelfrost und Brechreiz und sei mit den Nerven völlig fertig.
Die weiteren Plädoyers wurden aufgrund des Nervenzusammenbruchs auf den 16. August vertagt.