Wahlrechtsreform: Bundesverfassungsgericht vermasselt Urteilsverkündung!

Karlsruhe - Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursiert ein Dokument, bei dem es sich um den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln könnte. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte sein Urteil wohl etwas zu früh.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte sein Urteil wohl etwas zu früh.  © Uli Deck/dpa

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte die Darstellung, es handele sich um das Urteil, am späten Montagabend auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die Urteilsverkündung am heutigen Dienstag. Diese ist für 10 Uhr geplant.

Falls das Dokument authentisch ist und tatsächlich das Urteil enthält, stuft das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein.

Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht – nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke.

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Die von der Koalition aus SPD, FDP und Grünen eingeführte Neuregelung ist seit Juni 2023 in Kraft und soll erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.

Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig!

Der Bundestag wird kleiner.
Der Bundestag wird kleiner.  © Michael Kappeler/dpa

Um das zu erreichen, sieht die Reform künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor – dies wird in dem bekanntgewordenen Dokument auch als verfassungskonform bewertet.

Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel stünde insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel.

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Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Würde sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen sollte.

Titelfoto: Bildmontage: Michael Kappeler/dpa, Uli Deck/dpa

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