Ärger für Boris Johnson: Ungebetene Gäste verhindern Bauprojekt im heimischen Garten!
Oxfordshire/England - Ein Swimmingpool soll es sein - für sich, seine Frau und die drei Kinder. Der britische Ex-Premier Boris Johnson hat große Pläne. Doch ein Naturschützer und kleine, ungebetene Gäste in seinem Garten machen dem 59-Jährigen einen Strich durch die Rechnung.
Den ehemaligen britischen Premierminister Boris Johnson suchen die Geister der Vergangenheit heim. Während seiner dreijährigen Amtszeit von 2019 bis 2022 beschuldigte der 59-Jährige molchzählende Naturschützer, "die Produktivität und den Wohlstand dieses Landes zu behindern".
Diese Äußerungen fallen nun auf den Ex-Premier zurück. Denn Molche sind es, die die Pläne Johnsons, einen Swimmingpool bauen zu wollen, zunichtemachen.
Wie Sky News berichtete, plante der Brite im Juni die Errichtung eines elf mal vier Meter großen Außenbeckens auf dem Gelände seines Herrenhauses in Oxfordshire. Dort lebt Johnson gemeinsam mit seiner dritten Frau und seinen drei Kindern.
Das Problem dabei: Familie Johnson lebt auf dem Grundstück nicht alleine. Sie teilen es sich mit einer einheimischen Molchpopulation. Und die wollen ihr angestammtes Zuhause natürlich behalten.
Tierschützer verhindert Poolbau beim Ex-Premier
Der örtliche Landschaftsschutzbeauftragte habe nach der Antragstellung des Bauverfahrens angemerkt, dass Molche gemäß "Wildlife and Countryside Act" seit 1981 geschützt seien. Der Standort des geplanten Teiches falle laut dem Beauftragten Edward Church "in die rote Zone mit dem höchsten Risiko" für die Art.
Johnson sei nun in der Pflicht nachzuweisen, dass die Kammmolche beim Poolbau nicht gefährdet werden oder er müsse entsprechende Ideen vorlegen, wie eventuelle Verluste kompensiert werden könnten. Zudem müssten laut Church Erhebungen über geschützte Arten durchgeführt werden, um schlussendlich über die Genehmigung des Antrags entscheiden zu können.
Bis das so weit ist, könne der Landschaftsschutzbeauftragte auf keinen Fall empfehlen, die von Johnson beantragte Baugenehmigung zu erteilen.
Titelfoto: Frank Augstein/AP/dpa