Gericht entscheidet: Haushalt 2024 verfassungswidrig

Von Felix Müschen

Schleswig - Der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 ist nach Ansicht des Landesverfassungsgerichtes verfassungswidrig gewesen.

Silke Schneider (r., Grüne), Finanzministerin von Schleswig-Holstein, zusammen mit Simon Kempny (l.), Rechtsanwalt der Antragsteller, Bernd Buchholz (2.v.l.), FDP-Landtagsabgeordneter, und Serpil Midyatli (3.v.l.), SPD-Fraktionsvorsitzende, im Sitzungssaal des Landesverfassungsgerichts.
Silke Schneider (r., Grüne), Finanzministerin von Schleswig-Holstein, zusammen mit Simon Kempny (l.), Rechtsanwalt der Antragsteller, Bernd Buchholz (2.v.l.), FDP-Landtagsabgeordneter, und Serpil Midyatli (3.v.l.), SPD-Fraktionsvorsitzende, im Sitzungssaal des Landesverfassungsgerichts.  © Marcus Brandt/dpa

Die Feststellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, sagte der Präsident des Gerichtes in Schleswig, Christoph Brüning.

Die drei im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen Notkredite wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar Notlagen, die sich auch der Kontrolle des Staates entziehen.

Allerdings müsse zwischen dem Finanzbedarf des Landes und den Notlagen ein kausaler Zusammenhang bestehen und der Haushalt müsse durch diese erheblich belastet sein. Dies habe ebenso wie ein verfassungsgemäßer Tilgungsplan nicht vorgelegen, so Brüning.

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Verhandelt wurde über eine Normenkontrollklage von SPD und FDP gegen den Haushalt, der unter anderem mit gleich drei Notkrediten finanziert wurde. SPD und FDP sahen alle drei Notkredite als verfassungswidrig an.

Folgen für den laufenden Etat?

Der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das urteilte das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Dienstag.
Der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das urteilte das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Dienstag.  © Marcus Brandt/dpa

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) kündigte im Vorfeld des Urteils an, die Begründung der Entscheidung sorgfältig auszuwerten. "Soweit aus dem Urteil Folgerungen für 2025 zu ziehen sind, werden wir die notwendigen Schritte zügig einleiten", sagte sie.

Zwar ist das Haushaltsjahr 2024 längst vorbei, Schwarz-Grün arbeitet aber weiter mit einem Notkredit. Der Etat des laufenden Jahres enthält einen Notkredit in Höhe von 272 Millionen Euro - dieses Mal nur begründet mit den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.

Laut vorläufigem Haushaltsabschluss finanzierte Schleswig-Holstein 2024 effektiv 493,8 Millionen Euro über die Notkredite.

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Ursprünglich hatte der Landtag die Regierung sogar zur Aufnahme von Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ermächtigt, diese Summe im Oktober per Nachtragshaushalt aber auf 1,2 Milliarden Euro reduziert.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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