Bald könnte es weiter gehen: EU-Parlamentsausschuss für Aufhebung von Bystrons Immunität

Von Marek Majewsky

München/Brüssel - Eine Mehrheit im Justizausschuss des Europaparlaments hat sich für die Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron (52) ausgesprochen.

Die Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron (52) könnte bald aufgehoben werden.
Die Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron (52) könnte bald aufgehoben werden.  © picture alliance / Michael Kappeler/dpa

Das bestätigten mehrere EU-Parlamentarier der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel.

Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche- und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten.

Damit die Immunität des Abgeordneten tatsächlich aufgehoben wird, muss auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit zustimmen.

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Der Parlamentarier soll im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal "Voice of Europe" Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.

Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet.

Peter Bystrons Immunität wurde schon aufgehoben

Die Mehrheit im Justizausschuss des Europaparlaments hat sich für die Aufhebung ausgesprochen.
Die Mehrheit im Justizausschuss des Europaparlaments hat sich für die Aufhebung ausgesprochen.  © Meng Dingbo/XinHua/dpa

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai bereits aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Bystron sagte, es gebe nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise.

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen.

Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

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Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe die Immunität von Bystron aufgehoben.

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk.

Titelfoto: Montage: Meng Dingbo/XinHua/dpa + picture alliance / Michael Kappeler/dpa

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