Diese 5 Fehler machen den Wahlzettel ungültig

Bei Wahlen gilt: "Jede Stimme zählt!". Damit das aber auch wirklich so ist, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Andernfalls kann man seinen Wahlzettel ungültig machen, ohne es zu beabsichtigen. Hier erfahrt Ihr, welche fünf Fehler beim Wählen für Euren Stimmverlust sorgen.

Wann werden Wahlzettel für ungültig erklärt?

Wer seine Stimme abgeben möchte, muss sich an gewisse Regeln halten.
Wer seine Stimme abgeben möchte, muss sich an gewisse Regeln halten.  © 123rf/djedzura

Egal, ob Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen: Jede Stimme ist unheimlich wichtig für die Gesellschaft und Weltpolitik.

Insbesondere weil Wahlen enorm wichtig sind, wollen manche Menschen ihrer Stimme Ausdruck verleihen und begehen einige kardinale Fehler beim Wählen.

Sie texten eigene Meinungen dazu, wollen ihr Kreuzchen mit einem Smiley optisch unterstreichen oder stehen so offen zu ihrer Stimme, dass sie diese mit ihrer Unterschrift versehen. Das mag alles einer progressiven Motivation folgen, aber diverse Dinge sind bei hochoffiziellen politischen Wahlen deplatziert und führen zu Ungültigkeit des Wahlzettels.

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Warum auch Social Media zum eigenen Stimmverlust führen kann und inwieweit der Stimmzettelumschlag für die eigene Briefwahl wichtig ist, verrät Euch dieser Artikel.

Wahlzettel ungültig - vermeide diese 5 Fehler beim Wählen

Damit die Wahlstimme gezählt wird, sollte man einige Fehler unbedingt vermeiden.
Damit die Wahlstimme gezählt wird, sollte man einige Fehler unbedingt vermeiden.  © 123rf/serezniy

Es werden jedes Jahr zahlreiche Stimmzettel für ungültig erklärt. Das liegt an bedeutenden Fehlern beim Ausfüllen oder Verhalten beim Wählen. Aber was sollte man tunlichst vermeiden, damit die eigene Stimme auch wirklich zählt?

Die folgenden Fehler geben Euch die Antworten und Erklärungen:

1. Undeutliche Kreuze

Das Kreuz muss präzise einem Kandidaten oder einer Partei zugeordnet werden können. Gegensätzlich zu Fake News in den sozialen Netzwerken, darf es zwar über den Rand des Kreises hinausragen, aber nicht so uneindeutig platziert sein, dass es auch einem anderen Kandidaten bzw. einer anderen Partei zugeordnet werden könnte.

Entscheidet man sich spontan um, hat sein Kreuz aber schon gesetzt, darf man seine Stimme ändern. Hierfür muss man sein ungültiges Kreuz aber vehement durchstreichen, damit klar ersichtlich ist, dass man seine Wahl änderte.

2. Texte und Smileys

Wer seinem Wahlzettel Texte, wie Meinungs- oder Gefühlsäußerungen, hinzufügt, versieht ihn mit sogenannten "unzulässigen Zusätzen und Vorbehalten", was augenblicklich zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Auch Smileys, so eindeutig sie auch sein mögen, machen den Wahlzettel ungültig. Laut Wahl-Richtlinien sind Smileys und andere Symbole mehrdeutig und lassen keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen.

3. Fotos und Postings

Hat man eine große Reichweite in den sozialen Netzwerken, verleitet es möglicherweise dazu, ein Foto von sich und seinem ausgefüllten Stimmzettel in der Wahlkabine mit dem Hashtag "Geht wählen!" zu posten. Jedoch verletzt man somit das Wahlgeheimnis und macht seinen Wahlzettel ungültig. Dabei ist es egal, ob es sich bei einer Wahl in der Wahlkabine oder um eine Briefwahl handelt.

Postings, die zum Wählen animieren sollen, sind grundsätzlich erlaubt, aber der eigene ausgefüllte Wahlzettel darf NIEMALS ERKENNBAR sein.

4. Falscher Stimmzettelumschlag bei Briefwahl

Nur wer den beigelegten Umschlag für seine Briefwahl nutzt, kann seine gültige Stimme abgeben. (Symbolbild)
Nur wer den beigelegten Umschlag für seine Briefwahl nutzt, kann seine gültige Stimme abgeben. (Symbolbild)  © 123RF/rebmann

Am Tag der Wahl ist man im Urlaub, man ist nicht gut zu Fuß oder liegt krank im Bett: Es gibt einige Gründe, weshalb sich Menschen für die Briefwahl entscheiden.

Hierbei ist aber nicht nur ein richtig ausgefüllter Wahlzettel wichtig, sondern auch der richtige Stimmzettelumschlag. Es darf ausschließlich der für die Wahl mitgesandte und vorgesehene amtliche Umschlag verwendet werden, um eine gültige Stimme abzugeben.

5. Gefährdung des Wahlgeheimnisses

Eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses ist natürlich nicht nur via Social Media möglich. Entscheidend für die Ungültigkeit seines Wahlzettels ist, dass man seine eigene Person klar erkennbar macht.

Wahlen sind anonym und sobald Fotos auf Facebook, Instagram, TikTok und Co. oder auch die eigene Unterschrift auf dem Stimmzettel zu sehen ist, wird das Wahlgeheimnis nicht gewahrt und die Stimme für ungültig erklärt.

Nur wer seinen Wahlzettel richtig ausfüllt, hat eine zählbare Stimme

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat eine Stimme, eine wertvolle Wahlstimme. Immer mehr Initiativen lenken deshalb den Fokus ihrer Kampagnen auf die Wichtigkeit der politischen Wahlen und wollen zunehmend junge Menschen in die Wahllokale ziehen.

Wenngleich die Bereitschaft zum Wählen in einigen Teilen des Landes wächst, muss es richtig erfolgen, damit die eigene Stimme tatsächlich zählt. Vermeidet man grundlegende Fehler und beschränkt sich auf die allgemein gültigen Wahlregeln, kann man wirklich etwas bewegen - sowohl politisch als auch gesellschaftlich.

Titelfoto: 123rf/djedzura

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